AvH und DAAD werden in Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufgenommen
AvH und DAAD werden in Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufgenommen
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Beide Organisationen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen
An diesem Donnerstag wird im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung über das gemeinsam von CDU/CSU und FPD iniitierte Wissenschaftsfreiheitsgesetz für die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen entschieden. Hierzu erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht:
"Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Alexander-von- Humboldt-Stiftung (AvH) gehören als Wissenschaftsorganisationen mit ins Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Durch Stipendien für Studierende, Doktoranden und Hochschullehrer erfüllen sie eine wesentliche Funktion im Wissenschaftssystem. Durch die Alexander-von-Humboldt-Professur werden gar exzellente Wissenschaftler aus dem Ausland langfristig für Deutschland gewonnen. Daher brauchen auch diese beiden Organisationen bestmögliche Rahmenbedingungen. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung werden wir morgen im Forschungsausschuss des Deutschen Bundestages beschließen."
Hintergrund:
Durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz werden in Nachfolge der Wissenschaftsfreiheitsinitiative aus dem Jahr 2008 den großen deutschen außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) oder der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) besonders wissenschaftsadäquate Rahmenbedingungen gewährt. So werden für diese Organisationen in den Bereichen Haushalt, Personal, Ausgründungen und Bauverfahren mehr Flexibilität und Eigenverantwortung gegenüber der allgemeinen Verwaltung umgesetzt. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist zugleich ein zentrales wissenschaftspolitisches Projekt des Koalitionsvertrages der christliche-liberalen Koalition.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 16.10.2012 - 17:15 Uhr
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