Steuervereinfachung beim Kindergeld
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll das Besteuerungsverfahren
vereinfacht und modernisiert werden. Die meisten Vereinfachungen treten zum 1.01.2012 in Kraft. Auch die Bezieher von Kindergeld profitieren von der Gesetzesänderung. Über die Vereinfachungen beim Kindergeld informiert die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.
(IINews) - Nachweispflicht und Einkommensgrenze entfallen
Bisher entfallen der Kindergeldanspruch und daran anknüpfende Vergünstigungen in voller
Höhe, wenn ein volljähriges Kind Einkünfte und Bezüge von mehr als 8.004 Euro hat. Ab
2012 wird das Kindergeld einkommensunabhängig gewährt. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wird es die Verdienstgrenze von 8.004 Euro ab dem 1.01.2012 nicht mehr geben. Die Regelung nutzt unter anderem Studenten, die sich neben dem Bafög noch Geld hinzuverdienen.
Die Regelungen im Detail
- Für volljährige Kinder wird ab 2012 das Kindergeld erstmals unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte (bisher max. 8.004 Euro jährlich) gewährt.
- Bei einer Erstausbildung werden Einkünfte generell nicht mehr auf das Kindergeld angerechnet.
- Bei einer Zweitausbildung werden Einkünfte nicht angerechnet, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet oder es sich um Einkünfte im Rahmen eines geringfügigen beziehungsweise kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer Ausbildungsvergütung handelt.
Gesetz sorgt für Erleichterungen
Das lästige und zeitintensive Nachweisen der Einkommensgrenze ist mit dem neuen Gesetz nicht mehr notwendig. Zudem kann es nicht mehr passieren, dass bereits bei fünf Euro mehr Verdienst eine Überschreitung der Einkommensgrenze gegeben ist und somit ein Wegfall des Kindergeldes fällig wäre.
Für ausführliche Informationen zum Steuervereinfachungsgesetz steht die Steuerkanzlei Heim jederzeit gerne zur Verfügung.
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Datum: 27.12.2011 - 10:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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