Abweichungen im Steuerbescheid – Steuerberater vertritt bei Rechtsdurchsetzung
Auch das Finanzamt kann Irrtümer nie ganz ausschließen. Steuerbescheide sind nicht selten fehlerhaft und lassen daher oftmals Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit zu. Beispielsweise werden Werbungskosten nicht anerkannt oder das Finanzamt ermittelt eine abweichende Höhe der Pendlerpauschale als in der Steuererklärung angegeben. Um dennoch Recht zu erhalten, besitzt nach dem Grundgesetz jeder die Möglichkeit gegen Entscheidungen von Finanzbehörden rechtlich vorzugehen. Hierfür gibt es das außergerichtliche und das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Über diese informiert die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.
(IINews) - Steuerberater vertritt vor Finanzbehörde und Finanzgericht
Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es oftmals sogar für Fachleute unmöglich, alle Gesetze immer korrekt zu beachten und einzuhalten. Aus diesem Grund sind Steuerbescheide oftmals fehlerhaft. Manchmal wurden Abzugskosten nicht berücksichtigt oder man muss sogar Nachzahlungen leisten. Irrtümer vonseiten des Finanzamts gehen meist zulasten des Steuerzahlers. Um gegen falsche Steuerbescheide anzugehen, sind Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde notwendig. Dies ist über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchverfahren) mit dem der Steuerpflichtige seinen Steuerbescheid zunächst durch die Finanzbehörde überprüfen lassen kann möglich. Wenn dieses Verfahren nicht zielführend ist, kann ein Finanzgerichtsverfahren eingeleitet und Klage erhoben werden. Zur Durchsetzung der Interessen ist ein Steuerberater die beste Wahl. Er vertritt gegenüber den Finanzbehörden und erbringt folgende Leistungen:
- Ein Steuerberater unterstützt beim Einspruchsverfahren, und sofern dieser nicht erfolgreich ist, überprüft er zunächst die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
- Bestehen Erfolgsaussichten für die Klage, wird diese fristgerecht beim Finanzgericht eingereicht und begründet. Außerdem vertritt der Steuerberater den Mandanten auch in den weiteren Schritten vor dem Finanzgericht.
Für ausführliche Informationen zum Rechtsbehelfsverfahren steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekontakt
Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater
Klinkerberg 9
86152 Augsburg
Telefon: 0821/344 88-0
Telefax: 0821/344 88-50
E-Mail: info(at)steuerkanzlei-heim.de
Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de
Datum: 29.05.2012 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 647495
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Stadt:
Augsburg
Telefon: 0821-344880
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 383 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Abweichungen im Steuerbescheid – Steuerberater vertritt bei Rechtsdurchsetzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Gerhard Heim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).