InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Fahrten zur Vollzeit Bildungsmaßnahme nun in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar

ID: 676536

Fahrten zwischen der Wohnung und einer in Vollzeit besuchten Bildungsstätte wie eine Fachhochschule oder Universität verursachen natürlich Kosten. Diese können beim Finanzamt als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies war bislang nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale möglich, da die Fahrten als regelmäßig bewertet wurden. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) neue Urteile erlassen, die eine Änderung im positiven Sinn herbeiführt. Über die Neuerung für Besucher einer Bildungsstätte informiert die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.

(IINews) - Bisherige Rechtssprechung

Bisher hat der Bundesfinanzhof sämtliche Bildungseinrichtungen als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen. Dies hatte zur Folge, dass nur die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Bildungsstätte steuerlich geltend gemacht werden durfte. Also genau so, wie bei Arbeitnehmern, die ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen.

Besuch der Bildungsstätte – jeder Kilometer nun absetzbar

Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 09.02.2012 (Az.: VI R 42/11, VI R 44/10) ändert sich nun die bisherige Regelung. Nach diesen Urteilen wurde entschieden, dass Fahrten zu einer Bildungsmaßnahme immer nur als vorübergehend und nicht als dauerhaft angesehen werden. Damit stellt sich der Weg zur Bildungseinrichtung nicht gleich mit dem zur Arbeitsstätte. Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung besuchten Bildungseinrichtung können nun – genauso wie Dienstreisen – in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.
Das bedeutet, dass nun kilometermäßig sowohl die Hin- als auch Rückfahrt angesetzt werden darf.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.





Weitere Infos zu diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater
Klinkerberg 9
86152 Augsburg
Telefon: 0821/344 88-0
Telefax: 0821/344 88-50
E-Mail: info(at)steuerkanzlei-heim.de
Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Was bei der Wunschfrisur zu beachten ist Papier-Tragetaschen mit einem Preisnachlass von 15 Prozent
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 09.07.2012 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 676536
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Stadt:

Augsburg


Telefon: 0821-344880

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 436 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Fahrten zur Vollzeit Bildungsmaßnahme nun in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Gerhard Heim (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gartenarbeiten lassen sich steuerlich berücksichtigen ...

Gartenarbeiten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anerkannt Folgende Gartenarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Arbeiten, die für die Pflege des Gartens anfallen, können als haushaltsnahe Dienstle ...

Alle Meldungen von Gerhard Heim



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 179


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.