InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Vererben ohne Erben - So kommt der Nachlass in die richtigen Hände

ID: 2151986

(ots) - Anmoderation: Will man, dass sein Erspartes oder sein Haus in die richtigen Hände kommt, sollte man schriftlich seinen Letzten Willen festhalten, vor allem, wenn man alleinstehend ist und keine nahen Verwandten hat. Marco Chwalek berichtet:

Sprecher: Es ist gar nicht so einfach, ein Testament so zu formulieren, dass es gültig ist. Der Beginn ist einfach. Man wählt als Überschrift"Testament"oder"Mein Letzter Wille". Aber dann muss man mehrere wichtige Punkte beachten, damit Fehler vermieden werden, erklärt uns Laura Patz, Redakteurin vom Apothekenmagazin"Senioren Ratgeber":

O-Ton Laura Patz: 13 Sekunden

"Ein Testament, was man ohne Notar verfasst hat, muss immer handschriftlich geschrieben und auch eigenhändig unterzeichnet werden. Und das Testament muss immer mit Datum versehen sein. Wenn Sie ein Testament am PC schreiben, das ausdrucken und nur unterschreiben, ist es ungültig."

Sprecher: Ist man Single und hat keine nahen Verwandten, steht einem oft die beste Freundin oder beste Freund sehr nahe und so sollen sie alles erben:

O-Ton Laura Patz: 18 Sekunden

"Alleinstehende, die keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen haben, können jeden Menschen als Erben einsetzen. Der Nachteil daran ist: die Freundin oder der Freund haben als Erben nur einen Freibetrag von 20 000 Euro. Für Geldvermögen, Immobilien und andere Erbstücke, die über dieser Grenze liegen, müssen die ausgewählten ErbenErbschaftsteuer zahlen."

Sprecher: Wenn man sein Erbe einer gemeinnützigen Einrichtung zukommen lassen will, muss man diese Punkte unbedingt beachten:

O-Ton Laura Patz: 19 Sekunden

"Man sollte genau beschreiben, um welche gemeinnützige Organisation es sich handelt. Also es reicht nicht, einfach Krebshilfe zu schreiben. Man muss den genauen Wohnort, den Namen der Organisation und die Adresse benennen. Was außerdem helfen kann, ist einen neutralen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der das Erbe dann nach den Wünschen des Erblassers verteilt."





Abmoderation: Und aus diesen Gründen ist es wichtig, dass auch Alleinstehende ein Testament schreiben, damit das Erbe in die richtigen Hände gelangt, rät der"Senioren Ratgeber".

Pressekontakt:

Viele weitere interessante Gesundheitsnews gibt es unter www.senioren-ratgeber.de

Pressekontakt
Katharina Neff-Neudert
Unternehmenskommunikation
Tel. +49(0)89 - 744 33 360
E-Mail: presse(at)wortundbildverlag.de


Original-Content von: Wort&Bild Verlagsgruppe - Gesundheitsmeldungen,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Häusliche Pflege im Fokus: Der Achte Pflegebericht der Bundesregierung Neue Therapieansaetze- Mit Infusionen gegen Bluthochdruck, Umweltgifte und Co.
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2025 - 04:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2151986
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Baierbrunn



Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 10 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vererben ohne Erben - So kommt der Nachlass in die richtigen Hände"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wort&Bild Verlagsgruppe - Gesundheitsmeldungen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

RSV: Babys unbedingt schützen gegen das Erkältungsvirus ...

Vermutlich jede und jeder von hatte es schon mindestens einmal, oftmals ohne es zu wissen: eine Infektion mit RSV, dem Respiratorischen Synzytial-Virus. Das Erkältungsvirus ist weltweit verbreitet, man geht davon aus, dass sich jedes Kind bis zum En ...

Alle Meldungen von Wort&Bild Verlagsgruppe - Gesundheitsmeldungen



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.259
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 254


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.