GKV-FKG darf innovative Patientenversorgung nicht gefährden
(ots) - Der AOK-Bundesverband spricht sich gegen das Verbot
von differenzierten Diagnosen im Rahmen von innovativen Haus- und
Facharztverträgen aus. Das heute vom Bundeskabinett beschlossene
GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) sieht vor,
diagnosebasierte Versorgungsverträge zwischen Ärzten und Kassen zu
untersagen.
"Dieses Verbot verkennt den unverzichtbaren Wert von
differenzierten Diagnosen für eine gute ärztliche Behandlung und eine
sachgerechte Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten in
Deutschland", sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. "Andere Länder beneiden uns
um die hervorragenden Haus- und Facharztprogramme, die wir gemeinsam
mit den Ärzten realisiert haben. Diese dürfen jetzt von der Politik
nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden."
Grundsätzlich sei man sich mit den Ärzten einig, dass ein Verbot
kontraproduktiv ist. Damit schieße die Bundesregierung unbeabsichtigt
über das gemeinsame Ziel hinaus, die Manipulationsresistenz des
Risikostrukturausgleichs (RSA) zu stärken, betont Hoyer.
"Intelligente Versorgungsverträge entfalten ihre positive Wirkung für
die betroffenen Patienten dadurch, dass sie konkret Bezug nehmen auf
spezielle Patientengruppen, die durch spezifische Diagnosen definiert
sind. Wie können wir beispielsweise Versorgungsangebote zur
Identifizierung von Kindern und Jugendlichen mit dem Verdacht auf
ei-ne Essstörung vereinbaren, wenn die Diagnosen ''Bulimie'' oder
''Anorexie'' als Aufgreifkriterium unzulässig sind?"
Viele der im GKV-FKG ebenfalls vorgesehenen Änderungen am RSA
sowie am Haftungssystem und Wettbewerbs- und Organisationsrecht der
gesetzlichen Krankenversicherung sieht die AOK ebenfalls kritisch.
"Hier werden wir im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens
nachhaken", so Hoyer.
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Datum: 09.10.2019 - 11:33 Uhr
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