Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 1. 1. 2019 muss bleiben!
Die Unionsparteien wollen schon geringste Fortschritte im Tierschutz zurücknehmen. Die ÖDP NRW fordert: Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 1. 1. 2019 muss bleiben!
(IINews) - (Düsseldorf/Münster) – Ab 1. Januare 2019 sollte mit der Tierquälerei bei der Ferkelkastration Schluss sein. Das novellierte Tierschutzgesetzt sieht dies vor. Jetzt will eine Unions-Initiative, der sich auch die NRW-Landesregierung angeschlossen hat, diese Tierquälerei bis 2023 fortsetzen. Für den Landesvorstand der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen ist dies erneut ein Beweis dafür, dass der Tierschutz für die Union keine Relevanz hat.
Die bayerische CSU hat diese Bundesratsinitiative gestartet. Berichten zufolge werden Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und weitere Länder die Initiative unterstützen.
Die ÖDP NRW fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, das Tierleid bei der betäubungslosen Ferkelkastration zu beenden und im Bundesrat gegen eine Verschiebung des Enddatums für diese Tierquälerei über den 1. 1. 2019 hinaus zu stimmen.
Zwar soll das Tierschutzgesetz Tiere vor Schmerzen schützen. Paragraph 5 des Tierschutzgesetztes schreibt vor, dass ein schmerzhafter Eingriff bei einem Wirbeltier nicht ohne Betäubung durchgeführt werden darf. Es lässt allerdings die Ausnahme zu, dass Ferkel bis zu ihrem siebten Lebenstag ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Grund für diese Ausnahme: der für manche Menschen unangenehme Geruch und Geschmack ("Ebergeruch"), den das Fleisch von Ebern bzw. unkastrierten männlichen Mastschweinen haben kann. Aus diesem Grunde werden in Deutschland jährlich 20 Millionen männliche Schweine betäubungslos kastriert.
Dieser Tierquälerei soll die Novelle des Tierschutzgesetztes ab 1. Januar 2019 ein Ende machen. Jetzt will die Union unter Führung der CSU das Leid der jungen Eber 5 Jahre verlängern. Das bedeutet, dass in Deutschland weitere 100 Millionen Tiere betäubungslos kastriert werden.
Ein vollständiger Verzicht auf die Kastration wäre für die Tiere das Beste. Eine Möglichkeit stellt hierbei die Ebermast dar. Die Ebermast ist die Haltung unkastrierter Eber. Auch hierfür gibt es in der Tierzucht geeignete Verfahren, die darüber hinaus auch noch kostengünstiger wären. Eine weitere Alternative, um auf die Kastration zu verzichten, stellt die Impfung gegen Ebergeruch dar.
Mit der Ebermast, der Impfung gegen Ebergeruch und der Kastration unter Vollnarkose gibt es drei Alternativen, die bereits praxistauglich und vor allem tierschutzgerecht sind. Somit ist eine Verschiebung des Verbots der betäubungslosten Ferkelkastration unnötig und schafft nur unnötiges Tierleid.
Der Hinweis auf fehlende Verfahren von Seiten der Tierzüchter ist ein Scheinargument. Seit der Verabschiedung der Novelle des Tierschutzgesetztes sind 5 Jahre vergangen, in denen flächendeckend eine saubere Lösung hätte eingeführt werden können. Einfach nichts tun und dann kurz vor Toresschluss auf die Hilfe der Union bauen ist ein Verfahren, mit dem das Verbot der Ferkelkastration durch die Lobbyverbände unterlaufen und verhindert werden soll.
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Datum: 14.08.2018 - 10:19 Uhr
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