InternetIntelligenz 2.0 - Kündigung wegen Eigenbedarf durch GmbH & Co. KG?

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kündigung wegen Eigenbedarf durch GmbH & Co. KG?

ID: 912157

Kündigung wegen Eigenbedarf durch GmbH Co. KG?

(pressrelations) -
Sofern es sich bei dem Vermieter um eine Personenhandelsgesellschaft handelt, so darf diese nicht ohne Weiteres eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Eine GmbH Co. KG kündigte dem einen Mieter einer Wohnung. Dabei berief sich die Gesellschaft darauf, dass ihre Gesellschafter Eigenbedarf hätten. Aus diesem Grunde verlangte die GmbH Co. KG als Vermieterin, dass der Mieter die Wohnung räumt.

Doch dieser dachte nicht daran. Daraufhin verklagte die Vermieterin ihn auf Räumung. Allerdings wiesen sowohl das Amtsgericht, wie auch das Landgericht Hamburg ihre Klage ab. Die Vermieterin gab nicht auf und legte hiergegen Revision ein. Sie hatte allerdings keinen Erfolg damit.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage BGH-Urteil vom 15.12.2010 (Az. VIII ZR 2010/10) endgültig ab, wie www.JuraForum.de mitteilt. Hierzu erläuterten die Richter, dass nur bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) eine Kündigung wegen Eigenbedarf der Gesellschafter in Betracht kommt. Anders ist das jedoch bei einer Personenhandelsgesellschaft- wie etwa einer GmbH Co. KG. Hier kommt eine Kündigung wegen der Gesellschafter nicht in Betracht, weil eine Personenhandelsgesellschaft umfassend organisiert ist. Hier hängt es - anders als bei einer GbR - nicht vom Zufall ab, ob die Wohnung von mehreren Personen als Personenmehrheit oder als Gesellschafter erfolgt.

Weitere aktuelle Urteile und Informationen zum Mietrecht finden Sie unter www.JuraForum.de. dem großen Portal zum Thema Recht.

Das JuraForum.de ist mit über 1 Mio. Visits pro Monat eine der großen deutschen Webseiten zum Thema Recht. Die 2003 gegründete Webseite bietet neben einem Suchservice für Rechts- und Fachanwälte aktuelle Rechtsnews und Ratgeber, eine umfangreiche Urteils- und Gesetzesdatenbank, ein Rechtslexikon der wichtigsten Rechtsbegriffe sowie als Herzstück über 100 Rechtsforen.






Immobilien Scout GmbH
Magazinstr. 15/16
10179 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 - 24 301 1100
Telefax: 030 - 24 301 1110

Mail: presse(at) immobilienscout24.de
URL: http://www.immobilienscout24.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Immobilien Scout GmbH
Magazinstr. 15/16
10179 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 - 24 301 1100
Telefax: 030 - 24 301 1110

Mail: presse(at) immobilienscout24.de
URL: http://www.immobilienscout24.de



drucken  als PDF  an Freund senden  YOU IS NOW verstärkt sein Berliner Team und gewinnt das Founder Institute als Partner für sein Accelerator-Programm Der neue Standard: Spülrandlose WCs von Keramag
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.07.2013 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 912157
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 108 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kündigung wegen Eigenbedarf durch GmbH & Co. KG?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Immobilien Scout 24 (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Immobilien Scout 24



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 84


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.