Türöffnung wegen Schlüsselabbruch – wer trägt die Kosten?
(IINews) - Einige Menschen haben die unangenehme Situation schon einmal erlebt, man ist in Eile oder kommt nach einer langen Party nach Hause, der Schlüssel wird ins Zylinderschloss gesteckt und dann passiert es: Der Schlüssel bricht ab und der Rest bleibt im Schloss stecken. Ein abgebrochener Schlüssel ermöglicht keinen Zugang zur Wohnung und ein professioneller Schlüsseldienst sollte gerufen werden. Die Wohnungs-, Haus- oder Kellertür sollte nicht mit unüberlegten Selbstmaßnahmen geöffnet werden, denn das kann mitunter das komplette Schloss beschädigen. Die Türöffnung sollte deshalb einem erfahrenen Schlüsseldienst überlassen werden. Die Betroffenen fragen sich nun: Wer trägt die Kosten? Die Haustechnischen Dienstleistungen Hyrenbach aus Stuttgart erklären, wer die ausgestellte Rechnung vom Schlüsseldienst begleichen muss.
Wer haftet – Vermieter oder Mieter?
Wenn der Schlüsselnotdienst gerufen wird, kann es zu einer teuren Angelegenheit werden, denn meist wird eine Schließanlage neu installiert oder eine Tür geöffnet. Auch die Neuanfertigungen eines abgebrochenen Schlüssels sind kostspielig. Die Kosten bei einem Schlüsselabbruch müssen je nach Situation Vermieter oder Mieter tragen. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnungstüren sowie verschiedene Schlösser sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Der Mieter muss einen abgebrochenen Schlüssel der Mietwohnung (Wohnungseingangstür, Haustür oder Briefkasten) nur dann ersetzen, wenn er den Schlüssel schuldhaft abgebrochen hat. Bricht der Schlüssel wegen Materialermüdung ab, so steht der Vermieter in der Pflicht und hat die Kosten für den Schlüssel- und Schlossersatz zu tragen. Wenn der Schlüsselabbruch weder dem Vermieter angelastet werden kann noch dem Mieter, haftet grundsätzlich der Vermieter. Im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Paragraf 538 sind die gesetzlichen Grundlagen festgesetzt.
Die Haustechnischen Dienstleistungen Hyrenbach aus Stuttgart stehen jederzeit für ausführliche Informationen zum Thema und zu den Dienstleistungen gerne zur Verfügung.
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Datum: 11.07.2013 - 15:42 Uhr
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