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Stress nicht nur im Betrieb

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Stress nicht nur im Betrieb

(pressrelations) -
Psychische Erkrankungen sind immer öfter für Ausfallzeiten im Betrieb verantwortlich. Doch deswegen macht Arbeit nicht zwangsläufig krank. Häufiger leidet nämlich die Seele der Arbeitslosen.

Auf ihrem Anti-Stress-Kongress in Berlin präsentierte die IG Metall jüngst die Ergebnisse einer von ihr beauftragten Forsa-Umfrage, wonach jeder Fünfte im Job oft an die Grenzen seiner körperlichen und seelischen Belastbarkeit stößt. Neun von zehn Arbeitnehmern wünschen sich demnach Schutz vor zu hohem Leistungsdruck und gesundheitsschädigendem Stress (zur IG-Metall-Studie). Doch was folgt daraus?

Wenn es um die Seele geht, sind stark vereinfachende Hypothesen fehl am Platz. So etwa die pauschale Vermutung, Arbeit mache krank. Richtig ist, dass die psychischen Erkrankungen an Bedeutung gewonnen haben: Mittlerweile werden 13 Prozent aller attestierten Krankheitstage bei beschäftigten Pflichtversicherten durch seelische Erkrankungen verursacht. Laut Bundesverband der Betriebskrankenkassen liegt der Anteil bei den Beziehern von Arbeitslosengeld I mit 30 Prozent aber mehr als doppelt so hoch.

Bei genauerem Hinsehen ergeben sich denn auch mehr Fragen als Antworten, wenn kausale Zusammenhänge hergestellt werden sollen. Bislang bleibt nicht nur unklar, ob Stress eher durch An- und Überforderungen im Arbeitsleben verursacht wird oder doch eher durch familiäre Rollenanforderungen und hohe Wohlstandserwartungen. Ebenso ließe sich darüber spekulieren, ob zum Beispiel die rückläufige Bedeutung der Herz-Kreislauf-Erkrankungen allein auf eine gesündere Lebensweise zurückzuführen ist, oder ob es eine Rolle spielt, dass die Medizin bei derartigen Befunden heutzutage vermehrt die dahinterliegenden psycho-somatische Zusammenhänge sieht.

Jedenfalls reagieren die Arbeitgeber bereits auf die veränderten Herausforderungen - zum Beispiel mit Konzepten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder mit betrieblichem Gesundheitsmanagement. Dass dabei nicht alle Unternehmen gleiches anbieten, darf allerdings nicht dazu führen, dass innovative Ansätze etwa durch eine bürokratische Anti-Stress-Verordnung im Keim erstickt werden.






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Datum: 24.04.2013 - 17:01 Uhr
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