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Patientenverfügung und Organentnahme: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. rät zum Widerspruch gegen Hirntoduntersuchung

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Patientenverfügung und Organentnahme: Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. rät zum Widerspruch gegen Hirntoduntersuchung

(pressrelations) -
Bremen (27.03.13). Im Zusammenhang mit einer letzte Woche veröffentlichten "Orientierungshilfe" der Bundesärztekammer (BÄK) zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspende übte der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) scharfe Kritik und beklagte eine Irreführung der Patienten.

"Die Bundesärztekammer versucht durch ein Arbeitspapier den Patientenwillen so zu verfälschen, dass eine Entnahme von Organen möglich ist, obwohl der Patient lebensverlängernde Maßnahmen in seiner Patientenverfügung ausgeschlossen hat. Dabei versucht man so weit wie möglich diese Verfügung auszuhebeln, indem eine Formulierung vorgeschlagen wird, die es den Ärzten ermöglicht, bis zu mehreren Tagen vor und nach einer Hirntodfeststellung diesen Patientenwillen zu umgehen", kritisierte KAO, ein Verein, gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen.

"Das Ziel der dabei tätigen Arbeitsgruppe war eindeutig: Es geht um die Gewinnung von möglichst vielen Organen, nicht um umfassende Informationen der Patienten. So wird von 'intensivmedizinischen Maßnahmen' geredet, die man sowohl vor als auch nach der Feststellung des Hirntodes gestatten soll. Es fehlt ein Hinweis darauf, dass der Patient vor und nach dieser Feststellung im selben Zustand ist - er also zweifellos noch lebt."

KAO rät allen Menschen, ihren Willen in der Patientenverfügung deutlich auszudrücken. Der Verein weist darauf hin, dass ein Ausschluss lebensverlängernder Maßnahmen und die Bereitschaft zur Organspende sich grundsätzlich widersprechen.

Wer eine Entnahme von Organen und Geweben ablehnt, solle das ganz deutlich machen. Zusätzlich - so der Rat des Vereins - sollte man die Durchführung einer Hirntoduntersuchung in der Patientenverfügung ablehnen und einen Bevollmächtigten beauftragen, dieses auch durchzusetzen.




Nach den Worten von Renate Focke aus Bremen, 1. Vorsitzende von KAO, hat das mehrere Vorteile: "Die Patienten können nicht der Qual dieser Untersuchung ausgesetzt werden, die nicht mehr ihnen, sondern nur noch einer möglichen Organentnahme dient. Sie können zudem nicht zu einer juristischen Leiche erklärt werden, was bedeutet, dass die Krankenkasse dann von ihrer Leistungspflicht befreit wäre. Eine Weigerung von Angehörigen, nach der Feststellung des Hirntodes einer Organentnahme zuzustimmen, würde bedeuten, dass das Krankenhaus die Kosten von diesen einfordert - für die Behandlung einer 'Leiche'. Gerichtsprozesse zu derartigen Fällen hat es bereits gegeben. Schließlich können die Patienten, wenn es keine Aussicht auf Erholung gibt, im Kreise ihrer Angehörigen sterben, nachdem die Beatmung abgestellt worden ist."

Auf seiner Internetseite unter http://www.initiative-kao.de hält Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. weitere Hintergrundinformationen und Angehörigenberichte zum Thema Organspende, Transplantation und Hirntod bereit. Umfassende kritische Informationen zur Organspende bietet auch die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland, mit der KAO zusammenarbeitet, unter http://www.organspende-aufklaerung.de/


Über den Verein 'KAO - Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.'

Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. ist ein Verein, gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. "Erst nachdem unsere Kinder beerdigt waren, haben wir begriffen, wozu wir ja gesagt hatten. Wir haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie wir es uns vorgestellt hatten. Wir haben unsere Entscheidung daher bitter bereut. Durch unsere Zustimmung waren unsere Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie unserer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt alleingelassen und einer Organentnahme überantwortet, die uns hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien.

Wir wollen deshalb durch Aufklärung andere Menschen davor bewahren, unvollständig informiert vorschnell einer Organentnahme zuzustimmen - sei es bei sich selbst oder Angehörigen."


Renate Focke, 1. Vorsitzende KAO
Ricarda-Huch-Str. 13
28215 Bremen
Deutschland

Tel: 0421-6734305
Email: presse(at)initiative-kao.de
Internet: http://www.initiative-kao.de

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Renate Focke, 1. Vorsitzende KAO
Ricarda-Huch-Str. 13
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Datum: 27.03.2013 - 14:21 Uhr
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