Überblick über Pflege-Bahr
Seit Jahresbeginn können die Bundesbürger die geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV) abschließen. Diese auf der Krankenversicherung basierende Ergänzungsversicherung wird mit 60 Euro jährlich bezuschusst. Die Versicherer müssen den Antrag annehmen und dürfen keine Gesundheitsfragen stellen. Dem steht eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren gegenüber, die von den bisher bekannten Angeboten jeweils voll ausgeschöpft wird.
(IINews) - Bisher erst 15 Angebote bekannt
Bei den Leistungen müssen mindestens 600 Euro monatlich zur Verfügung gestellt werden, allerdings nur in Pflegestufe III. Es muss Leistungen in Pflegestufe 0 geben, in Pflegestufe I sind es mindestens 20 Prozent, in Pflegestufe II mindestens 30 Prozent der Leistung in Pflegestufe III.
Rund die Hälfte bietet mehr als Mindestleistungen
Auch wenn die Vorgaben für die Tarifgestaltung durch den Gesetzgeber eng sind, gibt es doch Variationsmöglichkeiten. Insbesondere bei der Abstufung der Leistungen in den Pflegestufen zeigen sich einige Unterschiede. Die Mindestleistungen bieten nach dieser Übersicht Alte Oldenburger, Central, DKV, Ergo Direkt, Münchener Verein, Provinzial und SDK.
Zusammengerechnet die höchsten Leistungen gibt es derzeit bei Signal und Deutscher Ring. Sie bieten als einzige in Pflegestufe II 70 Prozent. Mit 60 Prozent in Pflegestufe II warten allerdings auch Barmenia, HUK-Coburg, LVM und Pax auf. Die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) und die Union Kranken (UKV) stocken die gesetzliche Mindestleistung auf 40 Prozent auf.
Mit Gesundheitsprüfung gibt es mehr
In der Pflegestufe I übertreffen Barmenia, Deutscher Ring, HUK-Coburg, LVM, Pax und Signal die gesetzliche Mindestleistung und leisten 30 Prozent. In der Pflegestufe 0 werden fast einheitlich 10 Prozent geboten, nur BBKK, LVM und UKV gehen mit 20 Prozent darüber hinaus.
Unterschiedlich verhalten sich die Versicherer hinsichtlich einer möglichen Aufstockung der monatlichen Leistungen. Viele beschränken ihren Tarif auf die gesetzlich vorgeschrieben Mindestleistung von 600 Euro. Einige bieten die Möglichkeit, diese Leistungen ungefördert aufzustocken. Dadurch kann teilweise die Wartezeit reduziert werden, weil für den ungeförderten Teil in der Regel eine Gesundheitsprüfung verlangt wird.
Später Beitragsexplosion?
Kritiker befürchten aber, dass der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung später zu einer Beitragsexplosion führen könnte. Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) verweist darauf, dass eine Anpassung nur mit Zustimmung eines Treuhänders möglich ist. Damit will die PKV-Lobby wohl unterstreichen, dass Versicherer die Prämien schon heute realistisch kalkulieren müssen. Auf jeden Fall dürfte es lange dauern, bis es bei Pflege-Bahr zu den ersten Beitragssteigerungen kommt, denn gesetzlich ist eine Wartefrist von fünf Jahren vorgeschrieben.
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Bereitgestellt von Benutzer: Havenstein
Datum: 02.03.2013 - 09:51 Uhr
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Freigabedatum: 02.03.2013
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