Finanzbuchhaltung als Basis für unternehmerischen Erfolg
Jedes Unternehmen ist gesetzlich zu einer Finanzbuchhaltung verpflichtet. Wichtig bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung ist es, die Gewinnsituation jederzeit im Blick zu haben. Die Finanzbuchhaltung gibt schon lange vor der Erstellung des Jahresabschlusses Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege des Unternehmens. Die Finanzbuchhaltung ist demnach notwendig, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Über die Aufgaben innerhalb der Finanzbuchhaltung informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.
(IINews) - Wichtig für die Unternehmensführung
Unternehmer können sowohl nach steuerrechtlichen als auch handelsrechtlichen Vorschriften der Buchhaltungspflicht unterliegen. Die Finanzbuchhaltung sollte dennoch nicht nur als Pflicht angesehen werden. Eine akkurate Finanzbuchhaltung ergibt für das Unternehmen auch Vorteile. Sie dient als Informationsquelle bezüglich des Erfolges des Unternehmens. Denn sie ermittelt anhand der Zahlen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Für viele Selbstständige ergibt es deshalb Sinn, die Buchhaltung in Expertenhände zu geben. So lassen sich viel Zeit und Aufwand ersparen und gleichzeitig werden alle relevanten Zahlen und Fakten sorgfältig aufbereitet. Dazu kommt, dass nicht jeder die nötige Zeit und Kapazitäten hat, um eine sorgfältige Buchführung selbst zu erledigen. Steuerberater sind daher perfekt geeignet, um die Angelegenheit in gute Hände abzugeben. Unter anderem umfasst die Finanzbuchhaltung folgende Tätigkeiten:
- Monatliche oder vierteljährliche Kontierung und Erfassung der vorsortierten Buchhaltungsbelege
- fristgerechte Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der zusammenfassenden Meldung
- Regelmäßige Besprechung der betriebswirtschaftlichen Situation und Beratung zu erforderlichen Maßnahmen
- Einnahmeüberschussrechnung
- Überprüfung des Belegwesens auf umsatzsteuerliche Schwachstellen
- Mahnwesen
- Offene-Posten-Buchhaltung
- Vorausberechnungen (Steuern)
- Erarbeitung einer optimalen Steuergestaltung
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
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Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
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68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de
Datum: 20.11.2012 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:
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Dienstleistung
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