InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BHF entscheidet: Grundstückskosten für behindertengerechten Neubau nicht steuerabzugsfähig

ID: 1118193

Anschaffungskosten für Grundstücksfläche sind nicht von der Steuer abziehbar

(IINews) - Wenn ein Mensch plötzlich von einer Behinderung betroffen ist, ändern sich meist auch dessen Lebensumstände. So wird häufig der Um- oder auch Neubau des eigenen zu Hauses nötig, was wiederum zu erheblichen Zusatzkosten führt. Diese können üblicherweise als außergewöhnliche Belastungen gekennzeichnet und somit von der Steuer abgezogen werden. Der wie folgend beschriebene Fall aus der Praxis zeigt auf, dass diese Regelung nicht unter allen Umständen so zutrifft. Zu dem Thema informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim.



Anschaffungskosten für Grundstücksfläche sind nicht von der Steuer abziehbar



Zunächst ist festzuhalten, dass zusätzliche Kosten für beispielsweise einen Um- oder Anbau, von der Steuer abzugsfähig sind. Jedoch nur dann, wenn sie einer behindertengerechten Gestaltung des eigenen Wohnraumes nützlich sind. Diese zusätzlichen Mehraufwendungen zählen dann zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Dem erörterten Fall liegt folgende Situation zugrunde: Ein Ehepaar beschließt den Neubau eines Bungalows, da die Ehefrau an Multiple Sklerose erkrankt ist und dementsprechend schwerbehindert ist. Die eingeschossige Bauweise eignet sich besonders wegen der besonderen Anforderungen an die Wohnfläche und wurde aus diesem Grunde von dem Ehepaar gewählt. Die zusätzliche Grundstücksfläche, die für den Bau des Bungalows benötigt wird, verursacht Mehrkosten von insgesamt 13.000 Euro, die das Ehepaar als außergewöhnliche Belastung von der Steuer geltend machen möchte. Der Antrag wurde jedoch vom Finanzamt abgewiesen. Daraufhin klagte das Paar vor dem Finanzgericht und bekam von diesem seine Zustimmung. Diesem Urteil wiederum widersprach der Bundesgerichtshof, der folgender Ansicht war: Im Gegensatz zu einem Um- oder Neubau, bedingt durch eine schwerwiegende Erkrankung, ist bei den entstandenen Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück keine zwangsläufige Notwendigkeit erkennbar. Die zusätzlichen Kosten stehen in keinem kausalen Zusammenhang mit der Erkrankung und könnten demnach auch einem gesunden Menschen entstehen. Ebenso ist die Größe der Wohnfläche frei wählbar und an den individuellen Bedarf gebunden. Der Aufwand wird von der Abgeltungswirkung des Grundfreibetrags erfasst und kann nicht nochmals als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.







Für offene Fragen und nähere Informationen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim



drucken  als PDF  an Freund senden  PROJECT Gruppe mit Financial Advisors Award ausgezeichnet Wegen rekordtiefer Zinsen Geldanlagenüberprüfen
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 07.10.2014 - 15:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1118193
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:

Mannheim


Telefon: 0621-10069

Kategorie:

Finanzen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 166 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BHF entscheidet: Grundstückskosten für behindertengerechten Neubau nicht steuerabzugsfähig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Der perfekte Kanzleinachfolger ...

Loslassen ist schwer. Stellt ein Kanzleiinhaber nach langjähriger, erfolgreicher Tätigkeit seine Kanzlei zum Verkauf, so hat dieser meist sehr genaue Vorstellungen vom perfekten Nachfolger. Der Inhaber und Gründer der Kanzlei sieht diese als sein ...

Steuerliche Behandlung der Kurtaxe ...

Zur bestmöglichen Erholung vom stressigen Alltag und um einfach mal die Seele baumeln zu lassen, eignen sich ruhig gelegene Kurorte. Bei der Ankunft muss jedoch zunächst eine sogenannte Kurtaxe an die Gemeinde abgetreten werden. Doch was berechtigt ...

Krankheitsbedingte Pflegekosten – steuerliche Maßnahmen ...

Die Menschen werden immer älter und das Thema Pflege nimmt eine wachsende Rolle in unserer Gesellschaft ein. Denn: Die Pflege eines Bedürftigen, ganz gleich in welchem Umfang, ist nicht nur physisch und psychisch sehr belastend, sondern auch im fin ...

Alle Meldungen von Jürgen-Dieter Körnig



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.253
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 344


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.