Streit um zu hohe Gutachterkosten - Versicherung muss die volle Summe übernehmen
(IINews) - Nach einem Autounfall muss die Kfz-Versicherung die volle Höhe des Gutachterhonorars zahlen, auch wenn sie die Kosten unangemessen hoch einschätzt. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Amtsgericht München. Das Internetportal www.geld.de berichtet über den vorliegenden Fall.
Die Autoversicherung ( http://www.geld.de/autoversicherung.html ) deckt die Schadensansprüche, welche einem anderen durch den Fahrzeughalter entstehen. Bei der Höhe der Entschädigung scheiden sich manchmal aber die Geister. So geschehen in einem Urteil vom 29. März 2011 (Az. 343 C 20721/10), das vergangenen Montag veröffentlicht wurde.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeughalter einen Auffahrunfall verursacht. Der Geschädigte wandte sich daraufhin an einen von zwei Kfz-Sachverständigen, die seine Werkstatt ihm empfohlen hatte. Weil die Kosten für das Gutachten der Versicherung des Unfallverursachers überhöht erschienen, verweigerte sie die volle Zahlung des Honorars in Höhe von 654 Euro. Der Geschädigte klagte – und bekam Recht.
Laut Ansicht der Versicherung lag die Gebührenrechnung des Gutachters auch nicht ansatzweise an der ortsüblichen Höhe, weshalb sie dem Kläger eine Verletzung der Schadensminderungs-Pflicht gemäß § 254 Absatz 2 BGB unterstellte. Diesem Vorwurf kam das Gericht jedoch nicht nach, da der Kläger auf Anraten seiner Werkstatt hin gehandelt hatte.
Darüber hinaus gibt es nach Ansicht der Richter kein "übliches" Honorar, weil die Gutachter unterschiedlich abrechnen. Da es sich dabei um einen Werkvertrag handelt, ist die Festlegung einer bestimmten Höhe vor Abschluss des Vertrages auch nicht notwendig. Die Versicherung muss daher die kompletten Kosten für Wertminderung, Reparatur und Gutachterhonorar tragen.
Weitere Informationen:
http://blog.geld.de/kfz-versicherung/kfz-versicherung-muss-volle-gutachterkosten-zahlen/336516.html
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GELD.de gehört zu den führenden Finanzplattformen in Deutschland und ist eine Informationsplattform rund ums Geld. Das Portal versteht sich als Verbraucherplattform mit dem Motto „Entdecke Dein Sparpotential“. Auf geld.de wird die Finanzwelt übersichtlich nach Versicherungen, Baufinanzierung, Geldanlagen, Krediten und Steuern sortiert. Mit wenigen Klicks erhält man auf dem Portal Transparenz und Überblick im Geld- und Versicherungsdschungel. Die angebotenen Tarife wurden umfassend von unabhängigen Versicherungsfachleuten überprüft. Wer persönliche Beratung benötigt, kann das Geld.de-Service-Team kontaktieren. Ausgebildete Spezialisten helfen kostenlos und unverbindlich.
GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de
Datum: 15.11.2011 - 09:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 520037
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Versicherung
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 1596 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Streit um zu hohe Gutachterkosten - Versicherung muss die volle Summe übernehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lisa Neumann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).