Intransparente Versicherungsbedingungen - Bund der Versicherten mahnt mehrere Gesellschaften ab
(IINews) - Bei Abschluss einer Versicherung verstehen wohl nur wenige die Bedingungswerke ihres Anbieters im Detail. Nach Ansicht des Bundes der Versicherten (BdV) sind dafür jedoch nicht in erster Linie die Kunden verantwortlich, vielmehr seien die Versicherungsbedingungen häufig intransparent und umständlich formuliert. Wie das Finanzportal geld.de berichtet, stehen aus diesem Grund mehrere Versicherungsgesellschaften in der Kritik.
Insbesondere im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung ( http://www.geld.de/haftpflichtversicherung.html ) treten laut dem Bund der Versicherten häufig Schwierigkeiten auf. Das ist beispielsweise auf den ungünstigen Aufbau der Versicherungsverträge zurückzuführen, denn diese bestehen aus zwei Teilen: den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Besonderen Bedingungen. Die Verbraucherorganisation kritisiert unter anderem, dass in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gewisse Ausschlüsse erscheinen, die in den Besonderen Bedingungen teilweise aufgehoben werden. Informationen zu bestimmten Situationen zu finden, wird dadurch erschwert.
Wer einen Vertrag abschließt, muss also das gesamte Kleingedruckte lesen. Nach Ansicht des Bundes der Versicherten liegt in diesem Zusammenhang eine Benachteiligung des „typischen Durchschnittskunden ohne spezielle versicherungsrechtliche Kenntnisse“ vor.
Vor allem die „Benzinklausel“ führt regelmäßig zu Unklarheiten, die gerichtliche Entscheidungen erfordern. Zweck dieser Klausel ist der Ausschluss von Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden und daher die Kfz-Haftpflichtversicherung betreffen. Welche Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein müssen, damit ein Gebrauch vorliegt, ist jedoch nicht hinreichend geklärt.
Kürzlich hat der Bund der Versicherten die Unternehmen Allianz, R+V sowie AXA aufgrund solcher problematischen Klauseln in der Privathaftpflichtversicherung abgemahnt.
Weitere Informationen:
http://blog.geld.de/haftpflichtversicherung/haftpflicht-bdv-mahnt-versicherung-wegen-unverstandlicher-vertragswerke-ab/334895.html
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Datum: 29.08.2011 - 15:33 Uhr
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