Abschluss von Mietverträgen - Mietkaution und Kündigungsfrist
(IINews) -
Wer nach einer mitunter langwierigen Suche die Wohnung seiner Träume gefunden hat, sollte bei dem Vertragsabschluss nicht überstürzt handeln. Es ist wichtig, genaue Absprachen mit dem Vermieter zu treffen und im Voraus verschiedene Eventualitäten in Betracht zu ziehen. Auf diese Weise kann späteren Streitigkeiten vorgebeugt werden. Das Immobilienportal myimmo.de erläutert, welche Punkte dabei besondere Aufmerksamkeit verdienen.
Beim Abschluss eines Mietvertrages für Wohnraum wird in der Regel die Zahlung einer Mietkaution ( http://www.myimmo.de/ratgeber/mietkaution ) vereinbart. Diese Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet, sofern der Vermieter sie nicht zur Ausbesserung etwaiger Schäden oder für Ähnliches einsetzt. Vor dem Einzug sollten bestehende Mängel festgestellt und protokolliert werden. Darüber hinaus muss geklärt werden, in welchem Zustand die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist.
Des Weiteren sollten zukünftige Mieter vor der Unterzeichnung des Vertrages prüfen, ob die Quadratmeterangaben stimmen und ob die Nebenkosten realistisch angesetzt sind. Die Kündigungsfrist spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, kann der Mieter das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für den Vermieter richtet sich die Kündigungsfrist für gewöhnlich nach der Wohndauer.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/vor-der-unterzeichnung-des-mietvertrags-kuendigungsfristen-beachten/36792.html
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Datum: 07.07.2011 - 09:03 Uhr
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