Bankgebühren: Verbraucherrecht konkret für Sommer 2011
(IINews) - Immer wieder berichten die Redaktionen des Wirtschaftsportals "www.gevestor.de" von Anfragen zu Bankgebühren. Gerade im Sommer 2011 scheinen die Gebühren wieder anzuziehen, da die Geschäfte auch bei Banken besser laufen. Besonders dreist aktuell:
Eine Hausbank stellte ihrem Kunden eine Rechnung dafür, dass der eine Kreditanfrage formuliert hatte. Der Kunde lehnte direkt ab, er hat zwischenzeitlich ein günstigeres Angebot einer Direktbank erhalten - und sollte zahlen. Das ist rechtlich im Sommer 2011 nicht möglich.
Empfehlung: einfach die aktuellen Urteile zitieren
Empfehlung der Experten: Bankkunden dürfen auch dann den Gebührenbescheid ablehnen, wenn diese Gebühren in den AGB (den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen") eigens aufgeführt sind. Bankkunden können auf das Urteil hin, das hier greift: (OLG Bambarg, Az. 3 U 78/10). Dort hat die Sparkasse versucht, 2% Bearbeitungsentgelt einzutreiben. Ähnlich urteilte das OLG Karlsruhe, Az. 17 U 192/10. Beide Urteile zusammen reichen, um die Bank zu bremsen.
Selbst ein sehr individuelles, sogar kompliziertes Angebot muss kein Bankkunde zahlen. In einem solchen Fall verweisen Kunden einfach auf das OLG Dresden, Az. 7 U 2238/00.
Die Experten von "www.gevestor.de" ergänzen ihre Empfehlung auch in diesem Punkt: nur wenn Banken sich auf die Kreditanfrage verlassen können - weil Kunden zusichern, den Kredit "auf jeden Fall" zu brauchen, ist möglicherweise Schadenersatz fällig.
Ansonsten aber gilt gerade zum Sommer 2011: Banken dürfen immer weniger Gebühren erheben. Auch wenn die AGB anderes beschreiben.
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Janne Jörg Kipp
Fachmedienagentur für Wirtschaft und Finanzen
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Datum: 03.07.2011 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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