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EANS-Adhoc: TUI AG / TUI AG legt indikative Kupon-Bandbreite für neue

Wandelschuldverschreibun

ID: 362270

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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08.03.2011

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DIE ODER DEN VEREINIGTEN STAATEN, IN KANADA,
IN AUSTRALIEN, IN JAPAN UND SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN DAS ANGEBOT
UND DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN
UNTERLIEGT

Hannover, 8. März 2011. TUI AG ("TUI") bietet ihren Aktionären
Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2016 (die
"Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von ca. 350.000.000 Euro
mit dem Bezugsverhältnis von 44 : 1 zum Bezug an, denen bis zu
28.599.735 Aktien der TUI zu Grunde liegen. Die Bezugsfrist endet am
21. März 2011 (einschließlich).

Im Zusammenhang mit der Ausgabe der neuen Schuldverschreibungen
unterbreitet die TUI seit gestern ein teilweises Rückkaufangebot für
die bestehenden Schuldverschreibungen 5,125 Prozent mit einer
Laufzeit bis Dezember 2012 und 2,750 Prozent mit einer Laufzeit bis
September 2012. Die Durchführung und das Gesamtvolumen des
Rückkaufangebotes werden von TUI bestimmt und sind abhängig von einer
erfolgreichen Platzierung und dem Nettoemissionserlös der
Schuldverschreibungen.

Die Transaktionen sollen zu einer Verlängerung des
Fälligkeitenprofils der Finanzverbindlichkeiten der TUI führen.

BofA Merrill Lynch, Citigroup Global Markets Limited und UniCredit
Bank AG, die als Joint Bookrunner für diese Transaktion fungieren,
werden heute die Schuldverschreibungen ausgewählten institutionellen
Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien und Japan oder jeglicher anderer Staaten, in denen lokales




Recht ein Angebot verbietet, im Rahmen eines Bookbuildings und
vorbehaltlich der Ausübung der Bezugsrechte durch die Aktionäre
("clawback") zum Erwerb anbieten.

Basierend auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2008
wird der Wandlungspreis mit einer Wandlungsprämie von 30 Prozent über
dem Referenzpreis festgelegt werden. Der Referenzpreis wird dem
volumengewichteten Durchschnittskurs der TUI Stammaktien im
XETRA-Handel in dem Zeitraum vom heutigen Handelsbeginn bis zum
Handelsschluss am 8. März 2011 entsprechen.

Der Kupon der Schuldverschreibungen wird voraussichtlich zwischen
2,25 Prozent und 3,25 Prozent per annum festgelegt, die Zinsen sind
halbjährlich nachträglich zahlbar.

TUI besitzt aktuell ein Corporate Rating von B3 (stabil) von Moody´s
und B- (stabil) von Standard and Poor´s. Standard and Poor´s hat TUI
bestätigt, dass die neuen Schuldverschreibungen ein Bonitätsrating
von B- erhalten.

Nach Abschluss des Bookbuildings legt der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die endgültigen und verbindlichen Konditionen (inkl.
Kupon) der Schuldverschreibungen auf Grundlage des Ergebnisses des
Bookbuildings fest. Diese Festsetzung findet vorrausichtlich heute
nach dem Handelsschluss statt und wird voraussichtlich am 9. März
2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die Schuldverschreibungen werden am 24. März 2011 (Valuta) begeben
und bei Laufzeitende zu 100 Prozent des Nennwertes zurückgezahlt,
sofern keine vorzeitige Wandlung, Rückzahlung oder Kündigung erfolgt.
Die Emittentin ist berechtigt, die Schuldverschreibungen am oder nach
dem 14. April 2014 zu kündigen, falls der Kurs der Stammaktien der
TUI (über einen bestimmten Zeitraum) 130 Prozent des dann anwendbaren
Wandlungspreises beträgt beziehungsweise überschreitet.

TUI beabsichtigt, die Schuldverschreibungen (ISIN DE000TUAG158) bis
spätestens 31. März 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse
einzuführen, wenngleich ein Abschluss der Platzierung der
Schuldverschreibungen nicht von einer solchen Zulassung abhängig ist.
Die Platzierung der Schuldverschreibungen endet voraussichtlich am
21. März 2011 und der Rückkauf wird voraussichtlich am 24. März 2011
abgeschlossen sein.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion
gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches
Angebot der Anleihe geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Anleihe wird kein Prospekt erstellt. Die Anleihe darf in keiner
Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der
Anleihe in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen
Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument im Bezug auf die Anleihe
zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung
und das Angebot und der Verkauf der Anleihe können in bestimmten
Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere
(einschließlich der Anleihe und den Aktien der TUI AG) sind und
werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in
zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten
Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder
an bzw. für Rechnung von US Personen verkauft oder zum Verkauf
angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den
jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung
sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den
Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das
Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten
wäre, noch an US Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen
Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein
Angebot der Anleihe in den Vereinigten Staaten gemacht.

Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Verbreitung,
Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt
und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden,
(i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel
19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ('high net
worth companies, unincorporated associations etc.') erfasst sind
(alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt).
Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person
ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig
werden.

Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese
Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und
wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann jeder
der Joint Bookrunner und jedes ihrer jeweils verbundenen Unternehmen,
die als Anleger für eigene Rechnung handeln, Schuldverschreibungen
aufnehmen und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und alle
Wertpapiere der TUI Aktiengesellschaft oder damit verbundene Anlagen
für eigene Rechnung halten, kaufen oder verkaufen und diese
Wertpapiere oder anderen Anlagen außerhalb des Angebots der
Schuldverschreibungen anbieten oder verkaufen. Die Joint Bookrunner
beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte
außer im Rahmen einer entsprechenden rechtlichen oder
aufsichtsrechtlichen Verpflichtung offenzulegen.

Sofern ein Angebot erfolgt, darf es in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraumes, die die Prospektrichtlinie umgesetzt
haben (jeweils ein "relevanter Mitgliedstaat"), ausschließlich an
Personen gerichtet sein, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger"
im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e der Prospektrichtlinie
(Richtlinie 2003/71/EG) und gemäß den maßgeblichen
Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates handelt
("Qualifizierte Anleger").

Bei jeder Person, die ursprünglich Wertpapiere erwirbt oder der
Wertpapiere angeboten werden, wird davon ausgegangen, dass sie
versichert, bestätigt und zugestimmt hat, Qualifizierter Anleger nach
vorstehender Definition zu sein.

Falls Wertpapiere einem Anleger als Finanzintermediär gemäß Artikel 3
Abs. 2 Prospektrichtlinie angeboten werden, wird auch bei diesem
Anleger angenommen, dass er versichert und zugestimmt hat, dass die
von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für
Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im
Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit
gleichwertigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der
Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass
die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben
wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Emittentin, die Joint
Bookrunner oder andere Führungskräfte gemäß Artikel 3 der
Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet
wären, sofern für ein Angebot oder einen Weiterverkauf dieser Art
nicht die vorherige Zustimmung der Joint Bookrunner eingeholt wurde.

Die Joint Bookrunner handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der
Schuldverschreibungen ausschließlich im Namen der Emittentin und
keiner sonstigen Person und sind gegenüber Dritten nicht für den
Schutz, den Kunden der Joint Bookrunner genießen, oder für eine
Beratung bezüglich der Wertpapiere verantwortlich.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: TUI AG
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Datum: 08.03.2011 - 08:19 Uhr
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