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Ärzte für das Leben e.V. kritisieren neue Bundesärztekammer-Grundsätze zur Sterbebegleitung

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Ärzte für das Leben e.V. kritisieren neue Bundesärztekammer-Grundsätze zur Sterbebegleitung

(pressrelations) - (München, 17.02.11). Ärzte für das Leben e. V. sind empört über den am Donnerstag vorgestellten Beschluss der Bundesärztekammer, Ärzten die Assistenz beim Suizid freizustellen und es dem einzelnen Arzt zu überlassen, nicht nur bei Abtreibung am Lebensbeginn des Menschen, sondern künftig auch am Lebensende eines Patienten an Tötungshandlungen mitzuwirken.

"Die Vorgabe, mit diesem Schritt ärztliches Berufsrecht künftig an das geltende Strafrecht angleichen zu wollen, kann diesen Entscheid in keiner Weise erklären, geschweige denn ethisch untermauern. Vielmehr wird hier der medizinische Beihilfeakt beim Suizid in ein ethisches Niemandsland verschoben, wenn es lapidar heißt, eine solche tödliche Mitwirkung gehöre nicht zur ärztlichen Aufgabe", erklärte Prof. Dr. Ingolf Schmid-Tannwald, 1. Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. Das sei aus Sicht des Ärztevereins ein beschwichtigender Vorwand, der die Mitwirkung beim Töten ethisch neutralisieren will. Denn ein solches Handeln verstößt gegen die bisherige über 2000-jährige hippokratische Berufstradition und würdigt Ärzte erneut zu Dienstleistern in Sachen "auftragsgemäßes Töten" herab.

Ärzte für das Leben e.V. fordern aus den genannten Gründen eine Revision des Beschlusses der BÄK.


Kontakt:

Ärzte für das Leben e. V.
Dr. med. Dr. theol. h.c. Maria Overdick-Gulden
Markusberg 24e
54293 Trier

Tel.: 0651 / 8200724
E-Mail: m.overdick-gulden(at)aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Über Ärzte für das Leben e.V.:

Ärzte für das Leben e.V. ist eine seit 1991 bestehende Organisation von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die sich für die höchst bedrohte Freiheit des Arztberufs einsetzt, damit Ärzte sich unbeeinflusst von den Interessen Dritter für das Heil ihrer Patienten in hippokratischer Tradition einsetzen können.





Unser Themenkreis umfasst dabei die Embryologie, Schwangerschaft ('Spätschwangerschaft'), Präimplantationsdiagnostik, Pränataldiagnostik, eugenische Selektion, gefällige Genmanipulation i. S. von 'enhancement', - adulte Stammzelltherapie gegen Embryonenverbrauch, - Hilfen bei Behinderung - Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospizarbeit contra assistierten Suizid und Euthanasie ('Sterbehilfe') - Hirntod und Organspende - Austausch mit anderen Fachdisziplinen (Philosophie, Soziologie, Jura, Theologie).

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Datum: 18.02.2011 - 20:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 351651
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