Weg frei für den Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen
Weg frei für den Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen
(pressrelations) - it für die Einsatzfahrer
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
"Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) schafft das, was seinem SPD-Vorgänger jahrelang nicht gelang. Endlich ist der Weg frei für einen wirksamen, kostengünstigen und unbürokratischen Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen. Die christlich-liberale Koalition erleichtert damit die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten. Entsprechend ihrer regionalen Bedürfnisse können nach Inkrafttreten des Gesetzes die jeweiligen Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen gestalten. Bisher konnten nur Feuerwehrführerscheine bis zu 4,75 Tonnen ausgegeben werden. Zu mehr war die SPD in der vergangenen Legislaturperiode nicht bereit. CDU und CSU hingegen wollen Rechtssicherheit für die Einsatzfahrer herstellen und dabei die Kommunen möglichst wenig belasten. Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion(at)cducsu.de
http://www.cducsu.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.12.2010 - 22:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 316282
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 173 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Weg frei für den Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).