Studenten in der Privaten Krankenversicherung - Regelungen zu Fristen und Laufzeiten
(IINews) - Wer studiert kann sich privat versichern, ungeachtet des Versicherungsstatus der Eltern oder des vorherigen eigenen Gesundheitsschutzes. Jedoch müssen bestimmte Fristen und Regeln beachtet werden, über die das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert.
Generell haben Studenten (http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/studenten/) innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn die Möglichkeit, sich bei ihrer Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. In einem nächsten Schritt erfolgt dann die Privat-Versicherung. Dies ist bei dem Wintersemester bis Januar und bei dem Sommersemester bis Juli möglich. Wer den Wechsel bei Studienbeginn verpasst hat, kann zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich mit dem Auslaufen der Familienversicherung, noch wechseln. Auch hier beträgt die Frist drei Monate.
Studenten sollten jedoch beachten, dass die Befreiung der Versicherungspflicht nicht rückgängig zu machen ist, sondern für das komplette Studium gilt. Nach dem Studium können sich die Absolventen entweder gesetzlich versichern oder einen Vollversicherungs- bzw. Ausbildungstarif wählen. Letztere sind in der Regel günstiger, weil hier bis zum 34. Lebensjahr keine Altersrücklagen fällig sind. Nach diesem Zeitpunkt muss der Student dann in einen Normaltarif wechseln, unabhängig davon, ob er noch studiert oder unterdessen sein Studium beendet hat. Dieser Wechsel gestaltet sich im Allgemeinen recht unkompliziert – Risikozuschläge werden nur dann fällig, wenn sie eine Mehrleistung gegenüber dem alten Vertrag darstellen. Hier helfen Versicherungsberater weiter, um den Wechsel so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/studenten-und-pkv-teil-1/337572.html
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Datum: 14.12.2010 - 17:22 Uhr
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Versicherung
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