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Betreuer, Altenheimleitung und Landgericht verweigern 100 jähriger Arztbesuch

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Betreuer, Altenheimleitung und Landgericht verweigern 100 jähriger Arztbesuch

(pressrelations) - Anna Moosmayer, die vom Amtsrichter in ein Altenheim gesperrt wurde, darf nicht zu ihrem Hausarzt

Ravensburg, Salem, Konstanz, Meersburg, Bodenseekreis

17.11.2010 ein schwarzer Tag für die rüstige, selbstständige Anna Moosmayer.

Drei Monate nach Ihrem 100. Geburtstag, eigentlich eine Zeit der Freude, ist Frau Anna Moosmayer aus Meersburg immer noch im Altenheim eingesperrt. Heute hatte sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt. Der Arztbesuch wurde durch ihren rechtlichen Betreuer nicht gestattet. Die Heimleitung unterstützte dieses menschenverachtende Vorgehen und ein Eilantrag, eingereicht beim Landgericht Konstanz, bezüglich des Termins wurde gar nicht erst bearbeitet.Durch diese Haltung der Behörden und des gesetzlichen Vertreters, kam wiedereinmal zutage, daß die Freiheit und die Grundrechte im Heimatland der Hundertjährigen mißachtet werden.

Frau Moosmayer, die das Land nach dem zweiten Weltkrieg mit aufgebaut hat, wird seit Tagen seelisch gefoltert, geistig mißhandelt und körperlich zerstört.Ihr Wunsch: 'Ich will daheim in Meersburg leben und sterben.' wird nicht respektiert.Die Willkür der Behörden will etwas anderes. Der Landrat des Bodenseekreises hat bereits 2007 Anna Moosmayer mitgeteilt, daß sie in ein Altenheim verschafft werden muss. Die Betreuungsbehörde, dem Landrat unterstellt, unternimmt seitdem alles, um die Freiheit der heute Hundertjährigen einzuschränken. Grundlage: Das Betreuungsgesetz (§1896 ff BGB): Die Regierung unter Helmut Kohl und jetzt unter Angela Merkel, die immer betont, daß die Menschenrechte in Deutschland eingehalten werden müssen, haben die entsprechenden Gesetze geschaffen, die es erlauben Familien, Ehen und andere zwischenmenschliche Bindungen gewaltsam auseinanderzureissen, ebenso jeden Volljährigen in Deutschland ohne Straftat einsperren zu können. Somit ist der deutsche Staat der Urheber, daß die hundertjährige in isolierter Gefangenschaft in einem Altenheim leben soll.





Um die Grausamkeit der Isolation zu bekräftigen, wurde dem Ehegatten vor fünf Tagen, am 12.11.2010 ein Umgangsverbot mit der Greisin ausgesprochen.Initiator des Umgangsverbotes war der rechtliche Betreuer. Das Altenheim hat sich an der seelischen Folter noch mit einem Hausverbot gegenüber dem Ehemann beteiligt.Durch dieses Umgangs- und Hausverbot, soll die Psyche der Hundertjährigen gebrochen und ihr freier Wille zerstört werden.

Heute um 15 Uhr beginnt eine Anhörung durch das Landgericht, obwohl es der ausdrückliche Wunsch der Greisin ist, daß Ihr Ehemann dabei sein soll - ohne diesen. Der Ehegatte wurde auf richterlichen Beschluss ausgeladen. Dadurch soll ihr jeglicher Beistand gegen die richterliche Gewalt versagt werden.

Der rechtliche Betreuer, der mit allen Mitteln versucht, die Beschwerde gegen die Einweisung und Unterbringung zu verhindern, hat schon widerrechtlich den Wohnsitz der Greisin geändert. Am 05.11.2010, durfte Anna Moosmayer auf Anordnung des rechtlichen Betreuers ihre Beschwerde nicht, wie vom Amtsrichter bestimmt, beim Amtsgericht mündlich vorbringen. Der Heimleiter unterstützte das Vorgehen des rechtlichen Betreuers, indem er verhinderte, daß Anna Moosmayer das Heim verlassen konnte.Um die Beschwerde nach Fakten zu begründen, hat Frau Moosmayer eine Aktenabschrift beantragt. Diese ist vom Amtsgericht genehmigt mit der Auflage, die Abschrift im Vorraus zu bezahlen. 180 Euro - die der rechtliche Betreuer nicht bezahlt, um die Beschwerde zu verhindern.

Wie die Anhörung durch das Landgericht heute auch ausgelegt wird, verloren hat die Hundertjährige bereits jetzt schon. Durch die seelische Folter, wurde der Hundertjährigen ein Schmerz zugefügt, der ihr den Glauben an Gerechtigkeit in unserem Land genommen hat.


Kontakt: anna(at)presse.moosmayer.info

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Datum: 17.11.2010 - 23:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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