Informationen zur Haftpflichtversicherung - Versicherungsarten und -leistungen
(IINews) - Unfälle können sich überall ereignen und verheerende Folgen haben. Neben beispielsweise gesundheitlichen Schäden, die Beteiligte mitunter davontragen, besteht insbesondere für den Verursacher die Gefahr des finanziellen Ruins, denn laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist derjenige, der einem anderen durch eigenes Verschulden einen Schaden zufügt, zum Ersatz verpflichtet. Und obwohl manche Schäden nicht mit Geld aufzuwiegen sind, ist dies die einzige Möglichkeit, Betroffene halbwegs angemessen zu entschädigen. Das Finanzportal geld.de informiert über die Arten und Leistungen von Haftpflichtversicherungen.
Im Fall eines selbst verschuldeten Schadens ist die private Haftpflicht (http://www.geld.de/private-haftpflichtversicherung.html) ein unerlässlicher Schutz vor finanziellen Belastungen. Nicht ohne Grund zählt sie zu den Standardversicherungen. Abgedeckt werden in der Regel Personen-, Vermögens-, Sach- und Mietsachschäden. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung sind einige Versicherungen, zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung, gesetzlich vorgeschrieben.
Die Deckungssumme variiert je nach Beitragshöhe des Versicherten. Familien zahlen wegen der höheren Anzahl der versicherten Personen mehr als allein Versicherte. Dafür schließt die Versicherung nicht nur leibliche Kinder und (zukünftige) Ehepartner ein, sondern auch im Haus lebende Stief- und Pflegekinder.
Es lohnt sich häufig, weitere Policen abzuschließen, da nicht jeder Schaden von der regulären Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Für Hunde- und Pferdebesitzer empfiehlt sich beispielsweise eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, für Eigentümer von Grundstücken und Immobilien eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Zu den Schäden, die nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, gehören in der Regel vorsätzlich verursachte Schäden, außerordentlich riskante Beschäftigungen, durch Auto-, Pferde- oder Radrennen hervorgerufene Schäden, Beschädigungen an geliehenen oder unrechtmäßig angeeigneten Gegenständen oder durch die Nutzung von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen erzeugte Schäden.
Weitere Informationen:
http://blog.geld.de/haftpflichtversicherung/allgemeines-zur-haftpflichtversicherung/3320.html
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Datum: 27.10.2010 - 09:34 Uhr
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