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Krankenkassen und Wahltarife

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Immer mehr Leistungen und eigene Wahltarife machen den Verbraucher die Entscheidung nicht gerade leichter wenn es um die Wahl der Krankenkasse geht.

(IINews) - Im Prinzip hat sicherlich keine Kasse etwas zu verschenken und sind sicherlich auch an wirtschaftliche Grundsätze gebunden. Vertraglich gesehen bieten die meisten Kassen nun die Varianten mit und ohne Vertragsbindung an. Eine Bindung bedeutet auch immer das der Verbraucher sich zu etwas verpflichtet - bei den Krankenkassen ist diese Bindung meist ein vertraglicher Zeitraum von drei Jahren. In dieser Zeit ist man an die Kasse gebunden. Natürlich ist für den Kunden ein Vertrag ohne Laufzeitbindung besser, da er flexibler ist. Allerdings sollte man schon einmal genau die Leistungen Vergleichen, denn wenn man sich bester Gesundheit erfreut, keine chronischen Krankheiten hat ist vielleicht eine Laufzeitbindung nicht die schlechteste Wahl. Denn wenn man sich verpflichtet einen bestimmten Zeitraum sich an einen Vertrag zu binden, erhält man meist auch Vergünstigungen, Rabatte oder Sonderausschüttungen, welche man bei einem Vertrag ohne Laufzeitbindung nicht bekommen würde. Sogar eine Beitragsrückerstattung wird angeboten, wenn man keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch nimmt. Aber auch Verträge mit einem Selbstbehalt sind nun zu haben. Man muss nun aber keine Angst davor haben, das man keine Vorsorge-Untersuchen mehr machen kann, ohne gleich zur Kasse gebeten zu werden. Man bekommt diese Leistungen bezahlt wenn es ausschließlich um eine Schutzimpfung, einen Zahnprophylaxe oder zu Krebsvorsorge-Untersuchungen handelt.



Wenn man nun darauf spekuliert, dass der Beitrag der Kasse so gering wie möglich ist, dann kann man schon mit dem Gedanken spielen sich vertragsmäßig zu Binden, allerdings nur wenn man wirklich kerngesund und, jung ist und keine risikoreichen Hobbys oder eine risikobehafteten Beruf ausübt. Gerade bei Tarifen mit einem Selbstbehalt, hier verpflichtet man sich einen gewissen Beitrag selbst im Jahr zu übernehmen, bergen bei aktiven Menschen eine kleine Gefahr. Denn es muss noch nicht einmal ein Beinbruch sein, welcher schnell geschehen ist. Meist sind es die kleinen Verletzungen, wie Bänderzerrung oder Sehnendehnung welche einen mal schnell für eine Woche ans Bett fesseln und einen Arztbesuch nicht vermeiden lassen. Hat man hier einen Vertrag mit Selbstbehalt gewählt, dann muss man neben den Versicherungsprämien auch noch diesen bezahlen, hat somit erstens an die Versicherung die Prämie gezahlt und zusätzlich noch die Arztrechnung am Hals - sozusagen doppelt bezahlt. Klar das der Kunde hier über nicht gerade glücklich ist. Bevor man einen Vertrag unterschreibt, sollte man sich in allen Einzelheiten über diesen im klaren sein, es darf keine offenen Fragen mehr geben. Der Kunde muss wissen, was er von seiner Kasse möchte. Möchte er eine kleine Versicherungsprämie weil er auf seine Gesundheit spekuliert oder möchte er Sicherheit haben, da er noch eine Familie zu versorgen hat. Wer aber dennoch seinen Vertrag ein wenig aufbessern möchte, ohne sich gleich neu festzulegen, der sollte einmal bei seiner Kasse nachfragen, welche Möglichkeiten oder Bonusprogramme angeboten werden. Manch Kasse honoriert zum Beispiel einen gesünderen Lebenswandel zum Beispiel wenn man mit dem Rauchen aufhören möchte oder Abnehmen möchte. Also nicht gleich wechseln erst einmal gründlich informieren.



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Bereitgestellt von Benutzer: Alexander123
Datum: 21.10.2010 - 20:10 Uhr
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Meldungsart: Fachartikel
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Freigabedatum: 21.10.2010

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