InternetIntelligenz 2.0 - Urteil zum 'Bierbike'

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Urteil zum 'Bierbike'

ID: 272089

Urteil zum "Bierbike"

(pressrelations) - Rollende Theken gehören nicht auf die Straße

Für die Nutzung eines sogenannten "Party- oder Bierbikes" auf öffentlichen Straßen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 6. Oktober 2010 (Az.: 16 K 6710/09 und 16 K 8009/09) entschieden. In dem vom ADAC geschilderten Fall hatten die Kläger ? zwei Bike-Betreiber ? gegen ein Verbot durch die Stadt Düsseldorf geklagt. Ihnen war die Benutzung eines solchen Gefährts auf öffentlichen Verkehrsflächen untersagt worden.

Nach Ansicht des Gerichts erkennt man bereits am äußeren Erscheinungsbild eines Partybikes, dass es weniger der Fortbewegung im Straßenverkehr dient, als vielmehr dem geselligen Feiern mit Musik und Getränken. Bei den Partybikes handelt es sich um eine Konstruktion, die fünf Meter lang, 2,25 Meter breit und 2,70 Meter hoch ist. Bis zu 16 Menschen sitzen sich gegenüber und treten in die Pedale. Ein Fahrer lenkt und bremst. Die Bikes sind mit einer Bierzapfund Soundanlage ausgestattet.

Das Gericht hat die Einschätzung der Stadt Düsseldorf bestätigt, die sich darauf berufen hat, dass die erforderliche Sondernutzungserlaubnis fehle. Die Nutzung des Partybikes geht im vorliegenden Fall über den Gemeingebrauch hinaus. Das Partybike wird vom Betreiber auf öffentlichen Straßen nicht überwiegend zu Verkehrszwecken eingesetzt, sondern hauptsächlich gewerblich zu verkehrsfremden Zwecken ? nämlich dem geselligen Feiern mit Musik und Getränken.

Der ADAC hält die Entscheidung des Gerichts schon deshalb für gerechtfertigt, weil Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammenpassen.

Die juristischen Probleme die dadurch entstehen, dass die Mitfahrenden aufgrund des Alkoholgenusses eigentlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, sind strafrechtlich- und führerscheinrechtlich noch nicht abschließend geklärt.


ADAC Öffentlichkeitsarbeit




Externe
Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel. (089) 76 76-0
Fax (089)76 76-28 01
presse(at)adac.de
www.presse.adac.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Syltfähre mit freien Kapazitäten am kommenden Wochenende, dem 9. und 10. Oktober Rolle rueckwaerts in der Verkehrspolitik
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 08.10.2010 - 15:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 272089
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 164 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urteil zum 'Bierbike'"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 223


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.