OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen
OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen
(pressrelations) - Düsseldorf. Das heute (24. September 2010) bekanntgewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat nach Auffassung des Bauministeriums keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen. Diese Solaranlagen sind schon aufgrund der baulichen Möglichkeiten um ein Vielfaches kleiner als die Anlage, die Gegenstand des OVG-Beschlusses war. Das Bauministerium geht weiter davon aus, dass derartige Anlagen vollständig oder überwiegend Energie für den Eigenbedarf produzieren. Somit liegt keine Nutzungsänderung vor. Eine Baugenehmigung ist daher nicht erforderlich.
Der Beschluss des OVG enthält keine völlig überraschenden Aussagen. Im Ausgangsfall wurde das Dach einer Scheune großflächig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt, die von einem Energieerzeuger ins Netz eingespeist wurde.
Das OVG hat in seinem Beschluss unter anderem festgestellt, dass auch das Vermarkten von Energie eine gewerbliche Tätigkeit ist. Wird ein landwirtschaftliches Gebäude in seiner Nutzung geändert, bedarf diese Nutzungsänderung in Gewerbe einer Baugenehmigung.
http://www.mbv.nrw.de/Presse
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.09.2010 - 23:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 264010
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 160 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).