Gigaliner: Gutachter halten Feldversuch für rechtswidrig
Gigaliner: Gutachter halten Feldversuch für rechtswidrig
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Bad Windsheim (ARCD) ? Der von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante Modellversuch mit bis zu 25,25 Meter langen Lkw ist nach Informationen des ARCD möglicherweise rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein erst wenige Tage altes Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu), das im Auftrag des Deutschen Städtetages, der Allianz pro Schiene und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen VDV erstellt wurde. Als Hauptgrund sehen die Gutachter, dass der bundesweite Feldversuch lediglich auf Grundlage einer Ausnahmeverordnung der Bundesregierung stattfinden soll. Nach Auffassung der Juristen wäre eine Genehmigung ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat aber illegal. Rechtskonform wäre der Versuch nur, wenn im Straßenverkehrsgesetz eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage geschaffen würde. Dafür gäbe es aber im Bundesrat keine Zustimmung, sagen die Verkehrsexperten Winfried Hermann und Anton Hofreiter von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen voraus. Sie fordern Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer auf, die Vorbereitungen für den Modellversuch mit Gigalinern "umgehend einzustellen". Dem schließt sich Uwe Beckmeyer an, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Die Bundesregierung sollte die Testfahrten mit Gigalinern stoppen und lieber Initiativen ergreifen, wie der Güterverkehr vermehrt auf die Schiene verlagert werden kann." Dirk Flege, Geschäftsführer des Eisenbahnverbandes Allianz pro Schiene, kündigte bereits an, es werde massive Proteste und auch Klagen vor Gericht geben, sollte das Verkehrsministerium an seinen Plänen festhalten. "Erhebliche Sicherheitsbedenken" gegen die bundesweiten Tests äußerte Folkert Kiepe vom Deutschen Städtetag: Heute sei nur von Tests auf Autobahnen die Rede. Es sei "aber nur eine Frage der Zeit, bis diese Ungetüme durch die Städte fahren". In dem difo- Gutachten, das dem ARCD vorliegt, werden negative Auswirkungen des von der Bundesregierung geplanten Modellversuchs vorausgesagt. Der einzelne Überholvorgang würde länger dauern, und die Übersichtlichkeit bestimmter Verkehrssituationen würde sich verringern. Zudem seien Probleme auf Rastanlagen sowie negative Folgen für die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Straßen zu erwarten, urteilen die Gutachter.
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Datum: 23.09.2010 - 21:02 Uhr
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