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Ministerin Steffens: 'Selbstbestimmungsrecht gesetzlich Krankenversicherter darf nicht zugunsten der

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Ministerin Steffens: "Selbstbestimmungsrecht gesetzlich Krankenversicherter darf nicht zugunsten der Privatwirtschaft beschnitten werden"


(pressrelations) -
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Gesundheitsministerin Barbara Steffens fordert die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, von ihren durch Medienberichte bekannt gewordenen Plänen der Beschränkung des Leistungsangebots von gesetzlichen Krankenkassen mit Rücksicht auf die Versicherten Abstand zu nehmen. "Das Selbstbestimmungsrecht gesetzlich Krankenversicherter darf nicht zugunsten der Privatwirtschaft beschnitten werden", erklärte Steffens heute (19. August 2010) in Düsseldorf.
Ein Verbot von Zusatztarifen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GVK) würde die Wahlfreiheit einschränken. "Wenn gesetzlich Versicherte Zusatzleistungen beim Zahnersatz oder für den Fall eines Krankenhausaufenthalts wünschen, sollen sie diese auch weiterhin bei ihrer Kasse buchen können", sagte Steffens. Zumal diese Leistungen von gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel preiswerter angeboten werden als von den Privaten Krankenversicherungen. Diese dürfen im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen in diesem Bereich Gewinne erwirtschaften. "Ein Gesetz zur Gewinnmaximierung der privaten Krankenversicherungen" würde nach Ansicht der Ministerin zugleich Versicherte mit niedrigen Einkommen zusätzlich belasten.


Kontakt:
Barbara Löcherbach
Referatsleiterin Presse/Pressesprecherin
0211-8618-4338
Fax: 0211- 8618 - 4566
E-Mail: presse(at)mgffi.nrw.de



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Datum: 19.08.2010 - 21:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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