Appell an die Ordnung: Finanzbeamte prüfen auch digitale Unterlagen
Appell an die Ordnung: Finanzbeamte prüfen auch digitale Unterlagen
(pressrelations) -
Herdorf ? Die Zeiten, in denen Finanzbeamte bei der Unternehmensprüfung hinter Bergen von Akten verschwanden und sich stundenlang durch riesige Papierstapel wühlten, sind längst passé. Immer mehr steuerrelevante Dokumente werden elektronisch erstellt, archiviert und verarbeitet. So sind Finanzbeamte bereits seit 2002 ungeachtet der Größe eines Unternehmens gemäß den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) berechtigt, bei Prüfungen auch auf elektronische Unterlagen zuzugreifen.
Das GDPdU stellt dabei spezielle Anforderungen an die Art der Archivierung von Rechnungen und andere aufbewahrungspflichtige digitale Unterlagen. Allem voran muss jede Rechnung über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. Der Rechnungsempfänger ist darüber hinaus verpflichtet, die Signatur hinsichtlich ihrer Berechtigung und Korrektheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Außerdem müssen Rechnungseingang, Konvertierung sowie Archivierung protokolliert und die Rechnung so gespeichert werden, dass nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind. "Diese Anforderungen erfüllt auch unser webbasierter Fakturierungsdienst Billomat (www.billomat.de) dank zahlreicher Schnittstellen zu Drittdienstleistern: Die Erstellung einer qualifizierten, elektronischen Signatur ist ebenso möglich wie die zuverlässige Archivierung aller Rechnungsunterlagen", erklärt Simon Stücher, Geschäftsführer der Billomat GmbH
Co. KG.
Bei der Prüfung von Unterlagen darf der Finanzbeamte übrigens auf das Datenverarbeitungssystem zurückgreifen. Er kann aber auch eine maschinelle Auswertung der Daten oder eine Bereitstellung der relevanten Unterlagen auf einem geeigneten Datenträger verlangen. "Auch wenn die Regelung zu Datenspeicherung und -zugriff erst seit 2002 gilt, ist der Finanzbeamte berechtigt, auf Vorgänge früherer Zeiten zuzugreifen", weiß Stücher. Es müssen allerdings keine Daten nachträglich erfasst werden. Im Einzelnen müssen Jahresabschlüsse, Geschäftsbücher, Bilanzen und Inventarverzeichnisse zehn Jahre, eingegangene Geschäftsbriefe und Kopien des Postausgangs ebenso wie andere steuerlich relevante Dokumente sechs Jahre lang gespeichert werden. "Im Falle, dass ein Unternehmen den in den GDPdU festgeschriebenen Verpflichtungen nicht nachkommt, droht ein Verzögerungsgeld von 2.500 bis 250.000 EUR", informiert Simon Stücher.
Ãœber die Billomat GmbH
Co. KG
Die im Jahr 2007 von Simon Stücher und Steve Mattuschka gegründete Billomat GmbH
Co. KG hat sich auf die Entwicklung von Fakturierungslösungen spezialisiert. So stellt das im rheinland-pfälzischen Herdorf ansässige Unternehmen unter www.billomat.comein gleichnamiges, webbasiertes Tool zur Verfügung, mit dem Nutzer ihre Rechnungen sowie Angebote einfach und komfortabel online erstellen, verwalten sowie versenden können. 'Billomat' ermöglicht darüber hinaus unter anderem auch eine effiziente Verwaltung von Kunden- sowie Produktdaten und eine Anpassung des Rechnungslayouts an das eigene Corporate Design. Dabei kann die Lösung in begrenztem Umfang sogar kostenlos genutzt werden.
Internet: http://www.billomat.de
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D-57562 Herdorf
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Datum: 10.08.2010 - 11:47 Uhr
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