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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klimaklage gegen Lufthansa: Werbung mit vermeintlichem CO2-Ausgleich unzulässig

ID: 2160651

(ots) -
- Lufthansa darf nicht mit der Aussage"CO2-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten"werben
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch:"Bei Flügen gegen Ablasszahlungen ein gutes Gewissen zu verkaufen, ist verwerflich."
- DUH fordert Lufthansa auf, innerdeutsche Kurzstreckenflüge durch Bahnreisen zu ersetzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Sieg gegen irreführende Werbung der Deutschen Lufthansa AG mit dem vermeintlichen"CO2-Ausgleich"ihrer Flüge errungen. Das Landgericht Köln folgte der Argumentation der DUH, wonach das Ausgleichs- und Reduktionsversprechen des Unternehmens unhaltbar ist (Az. 84 O 29/24). Die Lufthansa hat damit gegen das gesetzliche Irreführungsverbot verstoßen. Das Urteil erging am vergangenen Freitag undist noch nicht rechtskräftig.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Das Urteil des Landgerichts Köln ist eines der klarsten und damit wichtigsten, das wir seit Beginn unserer Gerichtsverfahren gegen Verbrauchertäuschung und Greenwashing erzielen konnten. Das Gericht bestätigt unsere Kritik und geht darauf ein, wie eine der weltweit größten Airlines systematisch die Kundinnen undKunden täuscht und eine Klimaneutralität von Flugreisen gegen zusätzliche Gebühren vorgaukelt. Flugreisen sind mit am gravierendsten, was die Belastung des Klimas angeht. Gegen Ablasszahlungen ein gutes Gewissen zu verkaufen, ist daher besonders verwerflich. Für das Gericht war erwiesen, dass eine Klimaneutralität nicht erreicht wird und die sogenannten Sustainable Aviation Fuels (SAF) keine direkte Reduktion liefern können. Wenn die Lufthansa ernsthaft Emissionen reduzieren will, sollte sie auf innerdeutsche Flüge verzichten und wie vor dreißig Jahren Bahnticketsanbieten."

Agnes Sauter, DUH-LeiterinÖkologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung:"Die Lufthansa unterschlägt die massive Klimaschädlichkeit ihres Geschäftsmodells. Der Kompensationsrechner der Lufthansa berücksichtigt nur einen Bruchteil der schädlichen Klimawirkungen. Die tatsächlichen Klimawirkungen eines Fluges sind in der Realität zwei- bis fünfmal so hoch wie die reinen CO2-Effekte, die das Unternehmen in seinem Kompensationsrechner berücksichtigt. Darüber hat die Airline in ihrer Werbung nicht ausreichend aufgeklärt. Für Flugreisende entsteht so der Eindruck, sie würden klimaneutral fliegen - und das auf der Basis völlig unzureichender Kompensations- und Reduktionsmaßnahmen. Das Gericht macht deutlich: Ausflüchte lohnensich nicht. Wir fordern Unternehmen dazu auf, Klimaneutralitäts-Täuschungen sofort zu beenden. Denn grüne Lügen haben kurze Beine."





Hintergrund:

In den Urteilsgründen heißt es unter anderem:

"Nach Auffassung der Kammer wird der Verbraucher (...) im Unklaren darüber gelassen, wie diese Kompensation in welchem Umfang bezogen auf seinen konkret gebuchten oder zu buchenden Flug vorgenommen werden soll. Unklarheit besteht ebenso über die Bemessung der CO2-Emissionen der Flugbuchung sowie deren Anteil an der Klimaschädlichkeit. Dadurch wird nach Auffassung der Kammer dem Verbraucher suggeriert, er könne mit seiner Geldzahlung seinen Flug im wesentlichen klimaneutral gestalten, was unstreitig nicht stimmt. Letztlich ist die hier beanstandete Werbung (...) bereits deshalb irreführend, weil sich die Beklagte dort noch mit einem Klimaschutzprojekt in Tansania schmückt, das sie unstreitig seit Ende Dezember 2023 nicht mehr unterstützt."

Und weiter:"Durch die Ankündigung"Flug ausgleichen"wird suggeriert, man könne mindestens CO2-neutral, wenn nicht gar klimaneutral fliegen. Dabei bleibt auch hier im Unklaren, was genau in welchem Umfang ausgeglichen werden soll. In Bezug auf den Erwerb von SAF liegt die Täuschung des Verbrauchers zudem und in erster Linie insbesondere darin, dass bei dem Verbraucher der Eindruck entsteht, sein Beitrag beziehe sich auf seinen Flug."

Bereits Ende des vergangenen Jahrs konnte die DUH eine Verurteilung des Tochterunternehmens Eurowings wegen einerähnlichen Irreführung vor dem Oberlandesgericht Köln erwirken (Az: 6 U 45/24).

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Agnes Sauter, LeiterinÖkologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter(at)duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


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Datum: 24.03.2025 - 11:16 Uhr
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