Landrat Mischak: Seniorensport und Großveranstaltungen werden gefördert
Kreisausschuss beschließt neue Sportförderrichtlinie / Antragsfrist endet am 1. Juni

(LifePR) - Körperlich aktiv sein auch im Alter, das kann Wunder wirken - und wird jetzt auch finanziell gefördert vom Vogelsbergkreis: Rückwirkend zum 1. Januar hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung die neuen Sportförder-Richtlinien verabschiedet. Darin neu aufgenommen sind die Förderung von projektbezogener Seniorenarbeit und die Förderung von überregionalen Sport-Großveranstaltungen. „Zudem haben wir die finanziellen Mittel aufgestockt, für die Sportförderung stehen jetzt 100.000 Euro pro Jahr zu Verfügung“, gibt Landrat Dr. Jens Mischak in einer Pressemitteilung bekannt.Nichts geändert hat sich laut Landrat und Sportdezernent Dr. Mischak an der bisherigen Förderung: Für jedes Kinder und für Jugendliche, die aktiv Sport treiben, wird dem entsprechenden Verein weiterhin ein jährlicher Zuschuss von 8 Euro gewährt. Sind Sportgeräte anzuschaffen, so können weiterhin 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten geltend gemacht werden. Und auch für Baumaßnahmen gibt es einen Zuschuss aus der Sportförderung des Vogelsbergkreises, wenn die Förderrichtlinien erfüllt sind.Nun sind zwei Förderpunkte hinzugekommen: „Das Augenmerk künftig auch auf die Seniorenarbeit zu legen, war eine Anregung der Sportkommission, dem Sportkreis war es ein Anliegen, Großveranstaltungen zu unterstützen“, schildert Landrat Mischak. Die projektbezogene Seniorenförderung unterstütze neue Sport-und Bewegungsangebote in den Vereinen für Senioren ab 60 Jahre. Ziel sei es, solche Angebote langfristig in die Vereinsstruktur zu integrieren. Gefördert werden zum Beispiel die Kosten für Übungsleiter, maximal kann ein Verein 300 Euro pro Jahr erhalten, so der Landrat.Finanziell unterstützt werden nun auch überregionale Sportveranstaltungen, also hessische, deutsche oder internationale Meisterschaften. Dafür kann der ausrichtende Verein 1000 Euro beantragen, erklärt der Landrat abschließend.Einzusehen sind die Förderrichtlinien unter https://www.vogelsbergkreis.de/region/sportfoerderung/Eine Förderung beantragt werden kann bis zum 1. Juni bei der Sportförderung des Vogelsbergkreises Goldhelg 20, 36341 Lauterbach, sport(at)vogelsbergkreis.de
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Datum: 19.03.2025 - 11:43 Uhr
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