Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden - ein teures Vergnügen?
ARAG Experten informierenüber die Kosten rund um eine Scheidung - Teil 3
(IINews) - So lange die Schmetterlinge flattern, denkt natürlich niemand ernsthaft über eine mögliche Trennung nach. Obwohl in Deutschlandjede dritte Ehegeschieden wird. Und das nach nicht einmal15 Jahren. Dabei ist es bei aller Verliebtheit ratsam, sich schon frühzeitig um finanzielle Aspekte einer Scheidung Gedanken zu machen. Denn eine Scheidung im Rosenkrieg kann teuer werden, nicht zuletzt durch langfristige finanzielle Verpflichtungen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Die direkten Scheidungskosten für Anwalt und Gericht
Die direkten Kosten einer Scheidung hängen zunächst davon ab, wie komplex die Trennung ist und ob beide Partner sich einig sind oder nicht. Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwaltshonoraren, Gerichtskosten und etwaigen Verfahrenskosten zusammen. Dabei gilt laut ARAG Experten: Je einvernehmlicher die Scheidung, desto günstiger wird sie in der Regel, da in dem Fall meist nur ein Anwalt benötigt wird und die gerichtliche Auseinandersetzung deutlich schneller abläuft.
Kosten einer Scheidung berechnen
Bei den Kosten einer Scheidung spielt der Streitwert bzw. der Verfahrenswert eine besondere Rolle. Dieser wird laut ARAG Experten anhand der Nettomonatseinkommen beider Partnerüber drei Monate berechnet. Bei Selbstständigen werden die Jahresnetto-Beträge der letzten drei Jahre zusammengerechnet, wobei das letzte Jahr doppelt zählt. Aus der Summe wird der monatliche Durchschnitt gebildet. Vorhandenes Vermögen kann den Verfahrenswert erhöhen. Ist Kindesunterhalt zu zahlen, ziehen die Familiengerichte pro Kind einen pauschalen Abschlag von etwa 250 Euro ab.
Der Versorgungsausgleich
Hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs, der nach einer Scheidung für mehr finanzielle Gerechtigkeit bei der Rente sorgen soll. Dabei werden die von den beiden ehemaligen Partnern während der Ehe erworbenen Rentenansprüche addiert und durch zwei geteilt.
Zusätzlich zum Versorgungsausgleich werden unter Umständen Wohnungskosten, Teilung des Hausrats sowie derZugewinnausgleichmit eingerechnet. Weitere Vermögenswerte, wie zum Beispiel eine gemeinsame Immobilie, werden zu einem gewissen Prozentsatz mit einbezogen. Aus dem so berechneten Streitwert ergeben sich die Gerichts- und Anwaltskosten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Ehepartner die Kosten seines Anwaltes selbst trägt, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
Vor allem wenn es Unklarheitenüber den Wert von Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen wertvollen Besitztümern gibt, ist es oft ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht oder einen Gutachter hinzuzuziehen, um eine faire Bewertung vorzunehmen.
Ehelicher Unterhalt: Wer zahlt wem wie viel?
Die Frage nach Unterhalt - ob fürs Kind oder den Partner - stellt bei den meisten Scheidungen eine echte Herausforderung dar und ist nicht selten der Grund für einen Rosenkrieg. Während der Kindesunterhalt meistens klar geregelt ist, wird bei Ehepaaren zwischen Trennungs- und Ehegattenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt wird während der Trennungsphase gezahlt. Er soll den finanziellen Bedarf des weniger verdienenden Partners bis zur Scheidung decken. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass er eingefordert werden muss - am besten schriftlich - und nicht rückwirkend gezahlt werden muss.
Ehegattenunterhalt wird hingegen nach der Scheidung gezahlt, wobei die Höhe vom Familiengericht festgelegt wird. Laut ARAG Experten wird er dann fällig, wenn ein Ehepartner nach der Scheidung weniger verdient oder nicht arbeiten kann, z. B. aufgrund von Kindererziehung oder Krankheit. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs hängt laut ARAG Experten vom Alter des Ehepartners und der Dauer der Ehe ab.
Bei beiden Unterhaltsformen hat der schlechter verdienende Partner einen Anspruch auf bis zu 45 Prozent des Netto-Einkommens des Ex-Partners.
Kindesunterhalt
Kindesunterhaltwird gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet, wobei das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes berücksichtigt werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass beide Elternteile für das Wohl ihrer Kinder sorgen, weshalb der Elternteil, bei dem das Kind lebt, denUnterhalt als sogenannten Betreuungsunterhalt leistet, der die Unterkunft, Versorgung, Erziehung und Pflege umfasst. Der andere Elternteil muss in der Regel monatlich Barunterhalt leisten.
Versicherungen, Bankkonten, Abos und Co.
Die meisten Ehepaare haben eine ganze Reihe gemeinsamer Verträge, wie etwa die Hausrat-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung. In der Regel müssen Versicherungsverträge angepasst oder aufgelöst werden, sobald sich die Lebenssituation ändert. So benötigt jeder Ex-Partner beispielsweise eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung, wenn man nicht mehr unter einem Dach lebt. Anders kann es laut ARAG Experten bei der Krankenversicherung sein: Besteht hier eine Familienversicherung, kann sie auch bei getrennt lebenden Paaren bis zur endgültigen Scheidung fortgeführt werden.
Bankkonten können nach einer Scheidung ein heikles Thema werden. War nur einer der beiden Ehepartner Kontoinhaber, während der andere Partner lediglich eine Vollmacht besaß, kann der Inhaber dem Ex die Vollmacht und damit den Zugriff auf das Konto jederzeit entziehen. Die ARAG Experten erinnern zudem daran, beispielsweise Familien-Mitgliedschaften fürs Fitnessstudio, Mobilfunkverträge sowie gemeinsame Abos für Streaming oder Zeitungen nach der Scheidung aufzulösen oder umzustellen.
Weitere Verbraucherinformationen zum Thema Scheidung:
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Sorgerecht&Umgangsrecht: Wer hat das Sagen?
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