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ThüringerÖDP klagt gegen Nichtzulassung zur Bundestagswahl

ID: 2150486

Eilantrag auf Organstreitverfahren in Weimar eingereicht


(IINews) - Mit einem Schreiben vom 1. Februar 2025 klagt dieÖkologisch-Demokratische Partei (ÖDP) am Thüringer Verfassungsgerichtshof auf Zulassung ihrer Landesliste zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die ÖDP klagt gegen die Entscheidung des Thüringer Landeswahlausschusses. Von der am 27. Dezember 2024 verordneten Verkürzung der Fristen haben alle Parteien profitiert. Alle Parteien haben in Thüringen ihre Wahlvorschläge erst nach der unverkürzten Frist vom 16. Dezember 2024 eingereicht. CDU, Die Linke und FDP haben ihre Landesliste sogar erst nach dieser unverkürzten Frist aufgestellt. Die CDU hat ihren Wahlvorschlagan der verkürzten Frist am 20. Januar 2025 als letzte Partei kurz vor knapp beim Landeswahlleiter eingereicht. Bereits im Frühjahr 2024 hat die Thüringer ÖDP die Aufstellungsversammlung für die Bundestagswahl 2025 nach der Landtagswahl am 1. September 2024 und nach dem Bundesparteitagder Öko-Demokraten am zweiten Novemberwochenende auf den 17. November 2024 festgelegt. Wäre es beim Wahltermin 28. September 2025 geblieben, hätte die ÖDP theoretisch bis zu 246 Tage Zeit für die Sammlung der verlangten 1.708 Unterstützungsunterschriften gehabt. Hätte sie bereits am frühestmöglichen Termin Ende Juni 2024 aufgestellt, wären es 390 Tage gewesen. Durch den Sachverhalt der vorzeitigen Neuwahl hat sich dieser theoretisch maximal mögliche Sammlungszeitraum auf 29 Tage verkürzt. Mit der Verkürzung der Fristen hat sich dieser auf 64 Tage verlängert. Die Anzahlen zu sammelnder Unterstützungsunterschriften wurden jedoch nicht entsprechend angepasst. Wäre der Bruch der Ampel bereits vor etwa einem Jahr oder früher erfolgt, wäre die Aufstellung der Wahlvorschläge sogar erst nach der Entscheidung des Bundespräsidenten und der Verkürzung der Fristen möglich gewesen, weil dann seit der Konstituierung des 20. Deutschen Bundestages noch keine 32 Monate vergangen gewesen wären. Hier wären dann die Sammlungszeiträume für die vorzeitige Neuwahl nochmal deutlich kürzer gewesen.




Demokratische Vielfalt am 23. Februar 2025 deutlich eingeschränkt

Waren 2021 ganze 19 Landeslisten von Parteien in Thüringen zur Bundestagswahl zugelassen gewesen, so sind es 2025 nur 11 Landeslisten. Mit BSW und Bündnis Deutschland sind nun neun etablierte Parteien in Thüringen am 23. Februar 2025 wählbar. Nur zwei Parteien, welche noch nicht von der Pflicht zur Sammlung der Unterstützungsunterschriften befreit sind, haben die benötigte Anzahl von 1.708 Unterschriften sammeln können: Die MLPD und Volt Deutschland. Volt war zur Thüringer Landtagswahl am 1. September 2024, wo nur 1.000 Unterschriften zu sammeln waren, gar nicht erst angetreten gewesen. In vielen Bundesländern hatteVolt, gemäß der ÖDP vorliegenden Informationen, kommerzielle Unterschriftensammler beauftragt.
ÖDP erstmals nicht zur Bundestagswahl in Thüringen wählbar

DieÖDP wird nun zum ersten Mal nicht in Thüringen zu einer Bundestagswahl wählbar sein. Und dass, obwohl die ÖDP zu einer Bundestagswahl noch nie so viele Parteimitglieder in Thüringen hatte. Lediglich 2005 war sie zugunsten der Familienpartei bundesweit nicht angetreten gewesen. Dass esnicht zu einer Reduzierung der Anzahlen zu sammelnder Unterstützungsunterschriften kam, hat laut Martin Truckenbrodt, Landesvorsitzender der Thüringer Öko-Demokraten, für etliche Parteimitglieder bezüglich der Unterschriftensammlung demotivierend gewirkt. Hinzu kommt eine gewisse Erschöpfung nachdem 2024 bereits für Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen Unterschriften gesammelt wurden.
Bundesverfassungsgericht hat im Dezember nicht zu vorzeitigen Bundestagswahlen entschieden

Die beiden Organstreitverfahren desÖDP-Bundesverbandes, welche am 10. Dezember 2024 entschieden wurden, behandelten inhaltlich nicht den Sachverhalt vorzeitiger Neuwahlen des Bundestages. Der neuere Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde lediglich im zeitlichen Zusammenhang zur aktuellen vorzeitigen Bundestagswahl gestellt. Die Bundeswahlleiterin hat dennoch an der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 30. Januar 2025 mehrfach auf die beiden Urteile verwiesen. Auf einen entsprechenden Hinweis von Martin Truckenbrodt an dieser Sitzung, verwies sie auf die Urteilsbegründungen. Die Begründungen sind jedoch nicht Teil desUrteils und nicht Teil der Rechtgrundlage. Die ÖDP-Landesverband Sachsen reichte kürzlich im Zusammenhang mit der vorzeitigen Neuwahl einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein, welcher am 20. Januar 2025 abgelehnt wurde. Auch das Bundesverfassungsgericht verweist hier fälschlicherweise auf die eigenen Urteile vom 10. Dezember 2024. Nach Ansicht von Truckenbrodt ist dies als Skandal zu bezeichnen.
Bundesverfassungsgericht erfüllt falsche Aufgaben

In den Urteilen vom 10. Dezember und den darauffolgenden Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts lässt dieses deutlich erkennen, dass es die Interessen der etablierten Parteien schützt. Dies ist jedoch nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Stattdessen ist das Gegenteil der Fall. Denn das Gericht hat dafür Sorge zu tragen, dass der sich aus Vertretern der etablierten Parteienzusammensetzende Gesetzgeber die verfassungsmäßigen Prinzipien der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien nicht zu sehr einschränkt. Nach Einschätzung des Thüringer ÖDP-Landeschefs ist das Gericht offensichtlich nicht gewillt, diesem Auftrag nachzukommen. Es stünde auch der Bundeswahlleiterin gut zu Gesicht, wenn sie den Gesetzgeber oder das Gericht zum Handeln auffordern würde. Stattdessen unterstützt sie kommentarlos das Nichtagieren des Gesetzgebers und das verfehlte Agieren des Gerichts.
ÖDP prüft Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs

Anlässlich der Karlsruher Urteile vom 10. Dezember 2024 prüft der Bundesverband der ÖDP aktuell deshalb die Möglichkeit der Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs. Nachdem das Bundesverfassungsgericht offenbar seinem naturgemäßen Auftrag nicht nachkommen will, scheint dies eventuell die letzte Möglichkeit zu sein, eine Einhaltung der verfassungsmäßigen Prinzipien der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien herbeizuführen und durchzusetzen. Generell ist es auch fraglich, ob in diesem Zusammenhang das oft angewandte Totschlagargument der Verfristung für die Wahlgesetzgebung angewandt werden darf. Schließlich stellen Wahlen den elementarsten Bestandteil der parlamentarischen Demokratie dar. Gerade hier muss der Einhaltung der verfassungsmäßigen Prinzipien und demokratischer Grundprinzipien wichtiger sein, als Fragen der Rechtssicherheit auch auf diesen Bereich der Gesetzgebung anzuwenden. Sind die beiden Kriterien ausreichend eingehalten, ist wiederum automatisch das Höchstmaß an Rechtssicherheit hergestellt.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

DieÖkologisch-Demokratische Partei (ÖDP) wurde 1982 als Bundespartei gegründet. DieÖDP hat derzeit bundesweitüber 7000 Mitglieder undüber 520 Mandatsträger auf der Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene, ist in Bezirkstagen vertreten, stellt 18 Bürgermeister und stellv. Landräte und ist seit 2014 auch im Europäischen Parlament vertreten.



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Datum: 05.02.2025 - 14:34 Uhr
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