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Die versteckten Fallstricke beim Auslesen von Fahrerkarten im EU-Güterverkehr

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(IINews) - Auf den ersten Blick könnte man im EU-Raum davon ausgehen, dass der grenzübergreifende Güterverkehr eigentlich eine unkomplizierte Angelegenheit sein müsste. Doch weit gefehlt. Unterschiedliche nationale Vorschriften stellen die Transportunternehmen täglich vor neue Herausforderungen. So müssen Spediteure und Fahrerbeim Auslesen der Fahrerkarteeine Vielzahl von Regelungen beachten. Diese können sich von Land zu Land deutlich unterscheiden.

Die Unterschiede betreffen nicht nur die zeitlichen Fristen, sondern auch technische Aspekte, Dokumentationspflichten und Sprachanforderungen.

Was in einem Land völlig ausreichend ist, kann im Nachbarland schon zu Problemen und teuren Bußgeldern führen. In den folgenden fünf Bereichen untersuchen wir die wichtigsten Fallstricke, über die man bei grenzüberschreitenden Fahrten stolpern kann. Sie machen deutlich, wie komplex trotz offener Grenzen die Anforderungen im europäischen Transportwesen geworden sind.

Unterschiedliche Auslesefristen und -intervalle

Die Auslesefristen für Fahrerkarten sind im EU-Güterverkehr oft Grund für Verwirrung. So schreibt Deutschland beispielsweise eine maximale Frist von 28 Tagen vor, während Frankreich mit 21 Tagen wesentlich strenger ist. Wenn nun Fahrer regelmäßig durch mehrere Länder fahren müssen, stellt das Unternehmen vor deutliche Herausforderungen. Eine weitaus größere Herausforderung entsteht, wenn es sich dann noch um längere Touren durch verschiedene EU-Staaten handelt. In diesem Fall muss man immer die kürzeste Frist im Blick behalten.

Machen wir ein Beispiel. Nehmen wir an, ein deutscher Lkw-Fahrer fährt regelmäßig nach Frankreich. In diesem Fall muss er sich an die französische 21-Tage-Regelung halten, auch wenn in Deutschland 28 Tage erlaubt wären. Für die Disponenten bedeutet das zusätzlichen Planungsaufwand. Warum? Sie müssen die Routen so gestalten, dass die Fahrerkarten rechtzeitig ausgelesen werden können. Bei Verstößen drohen übrigens empfindliche Bußgelder, die von Land zu Land unterschiedlich hoch ausfallen.





Variierende Aufbewahrungspflichten der Daten

Die Aufbewahrung von Fahrerkartendaten in Europa erinnert ein wenig an ein Puzzlespiel. So findet in Deutschland eine zweistufige Regelung Anwendung. Was bedeutet das? Die Daten müssen zunächst ein Jahr direkt im Unternehmen und dann ein weiteres Jahr an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das wird in anderen EU-Ländern deutlich strenger geregelt. Denn in manchen Staaten müssen die Daten sogar bis zu fünf Jahre archiviert werden.

Auch diese Situation stellt dieSpeditionenvor echte Herausforderungen bei der Datenspeicherung. Wenn ein Fahrer für verschiedene europäische Unternehmen arbeitet, ergibt sich ein typisches Problem. Denn dann müssen die Daten nach den jeweils strengsten Regeln aufbewahrt werden. Zwar kann die Speicherung selbst digital erfolgen, aber die Systeme müssen manipulationssicher sein und regelmäßigeBackups sind Pflicht. Und noch einmal knifflig wird es,wenn nationale Behörden unterschiedliche Formate für die Langzeitarchivierung verlangen.

Technische Inkompatibilität der Auslesegeräte

Bei den Auslesegeräten gibt es erhebliche Unterschiede, auch wenn die Fahrerkarten selbst einem einheitlichen EU-Standard folgen. Daraus ergibt sich, dass ein Gerät, das in Deutschland alle Zulassungen hat, manchmal in anderen EU-Ländern nicht richtig funktioniert oder dort erst gar nicht erlaubt ist. Hierbei machen besonders ältere Auslesegeräte gerne Probleme, da sie nicht alle nationalen Sicherheitsstandards erfüllen.

Manche Länder verlangen besondere Verschlüsselungstechniken oder bestimmte Datenformate, die nicht jedes Gerät beherrscht. Die Konsequenz daraus? Speditionen müssen manchmal verschiedene Auslesegeräte mitführen. Besonders verzwickt wird es bei gemischten Fuhrparks mit Fahrzeugen verschiedener Hersteller, weil nicht jedes Auslesegerät mit allen Fahrzeugtypen gleich gut kommunizieren kann.

Unterschiedliche Dokumentationsanforderungen

Die Dokumentation von Fahrerkartendaten unterliegt in jedem EU-Land anderen Regeln. Das macht den Güterverkehr ziemlich kompliziert. So reicht in manchen Ländern die digitale Speicherung der Daten völlig aus, während andere Staaten zusätzlich ausgedruckte Unterlagen sehen wollen. Ein Beispiel ist hierbei Italien. In diesem Land müssen bei Kontrollen oft noch Papierausdrucke derletzten Fahrten vorgelegt werden und das, auch wenn alle Daten digital verfügbar sind. Besser sieht es in Frankreich aus. Hier sind rein digitale Nachweise meist ausreichend.

Die Nachweisführung bei Lenk- und Ruhezeiten ist besonders schwierig, da einige Länder spezielle Formulare oder bestimmte Darstellungsformen verlangen. Auch die Dokumentation von Grenzübertritten ist ein weiterer interessanter Punkt. Manche Länder wollen diese besonders detailliert nachgewiesen haben, während andere bereits die Standardaufzeichnungen akzeptieren.

Sprachbarrieren bei Datenformaten

Bei der Sprache der Fahrerkartendaten bestehen viele EU-Länder darauf, dass diese in ihrer Landessprache vorliegen müssen. Besonders sind hiervon Aktivitätsübersichten und Aufzeichnungen über Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten betroffen. So benötigt ein deutscher Lkw, der durch Frankreich fährt, seine Datenausgabe auch aufFranzösisch. Aus diesem Grund muss die Software der Auslesegeräte mehrsprachig sein und die richtigen Übersetzungen für Fachbegriffe kennen.

Komplexer wird es zusätzlich bei speziellen Ereignissen wie technischen Störungen oder besonderen Vorkommnissen. Denn in einem solchen Fall muss die Übersetzung rechtlich wasserdicht sein. Bei Kontrollen im Ausland kann eine falsche oder ungenaue Übersetzung schnell zu Missverständnissen und teuren Verzögerungen führen.

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Datum: 15.01.2025 - 15:36 Uhr
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