IHK lehnt differenzierte Grundsteuerhebesätze in Bonn ab
(PresseBox) - Zu der gestrigen Entscheidung des Bonner Stadtrates, die Hebesätze bei der Grundsteuer künftig zu differenzieren sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Wir bewerten differenzierte Grundsteuerhebesätze sehr kritisch, da wir darin die Einführung einer neuen unternehmensspezifischen Steuer sehen. Wir befürchten, dass Kommunenkünftig insbesondere an der Schraube für den Grundsteuersatz von Gewerbeimmobilien drehen werden und die Unternehmen dann besonders stark zur Kasse gebeten werden.“
Auch die Rechtslage bei differenzierten Hebesätzen spricht die IHK kritisch an. Hille weiter: „Die Entscheidung des Stadtrates steht auf rechtlich tönernen Füßen, wie auch ein Rechtsgutachten des Städtetages NRW zeigt. Es kann gut sein, dass dieser Beschluss vor Gerichten angefochten und gekippt wird. Die Verlässlichkeitder Politik könnte dadurch Schaden nehmen.“
Die IHK erkennt an, dass das Grundsteueraufkommen für Gewerbeimmobilien durch den gestrigen Beschluss nach Berechnungen der Stadt wohl erst einmal nicht steigt. Gleichwohl sind deutlich stärkere Spreizungen zu erwarten, die für die davon betroffenen Unternehmen zu einer Belastung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden. Hille: „DieIHK wird genau beobachten und auswerten, wie sich die neue Grundsteuer auf die Unternehmen auswirkt und die Interessen im Sinne der gewerblichen Wirtschaft auch bei dieser Frage kraftvoll vertreten.“
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 13.12.2024 - 15:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2141374
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Engmann
Stadt:
Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Kategorie:
Bildung & Beruf
Dieser Fachartikel wurde bisher 15 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"IHK lehnt differenzierte Grundsteuerhebesätze in Bonn ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IHK Bonn/Rhein-Sieg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).