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Gammelfleisch, „Mauskopf in Suppe“ und Co. – was passiert bei einer Rückrufaktion?

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(IINews) - Bonn, 11. Juni 2010 - Lebensmittel-Rückrufe seitens des Handels nehmen seit Jahren europaweit zu, fast täglich kommt es auch in Deutschland zu entsprechenden Aktionen und Produktwarnung, die für die Verbraucher relevant sind. Die Skandale können dabei teils sehr obskure Formen annehmen.

So beschreibt Spiegel Online in einem Artikel den Fall eines Mädchens, das in ihrer Dosensuppe scheinbar zusammengeklebte Gemüsestückchen fand. Erst der Vater lüftete das Geheimnis und identifizierte den schleimigen Klumpen als eine verkochte Fledermaus.

Doch welche Teilnehmer der Lieferkette stehen im Ernstfall in der Kommunikationspflicht, und welche haften letztendlich für die Sicherheit der Verbraucher? Grundsätzlich steht der Hersteller produkthaftungsrechtlich in der Verantwortung und muss auch die entstehenden Kosten der Rücknahme tragen. Zudem muss er im Krisenfall die Behörden informieren, wenn die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist, und den öffentlichen Rückruf selbst koordinieren und planen. „Am schlimmsten für einen Lebensmittelherstellerist es, wenn die Behörde den Rückruf anordnet“, sagt Michael Lendle, Geschäftsführer der Unternehmensberatung AFC Risk & Crisis Consult im Gespräch mit Spiegel Online.

Ausfälle wie Metallteilchen im Erdbeerjoghurt ließen sich dabei mit entsprechender Technologie zuverlässig vermeiden. „Sicherheit in der industriellen Produktion sowie Verbraucherschutz sind weltweit ein wichtiges Anliegen und werden in der gesamten Öffentlichkeit wachsam verfolgt. Schon minimale öffentliche Beanstandungen hinsichtlich Qualität und Gesundheitsrisiko können katastrophale Folgen für ein Unternehmen nach sich ziehen. Negative Publicity wirkt sich oft nach jahrelang nach einem Skandal gravierend auf Verkauf und Marketinganteile aus“, so Claudia Gross, Director Global Marketing and Communication bei Bizerba. Der Technologiehersteller aus Balingen bietet Detektoren an, welche sich in bestehende Produktionslinien integrieren lassen, die Produktverpackungen auf Verunreinigungen hin überprüfen und über Pusher verunreinigte Packungen sofort aus der Produktion ausscheiden.





Auch die Lebensmittelhändler müssen im Problemfall Kontakt mit der Zentrale und den Lieferanten aufnehmen, um statistisches Reklamationsmaterial zu sammeln und größere Zusammenhänge erkennen zu können. Hierbei verpflichtet seit Januar 2005 Artikel 18 der EU-Basisverordnung alle Lebensmittelunternehmer, auch den Lebensmitteleinzelhandel, in einer geordneten Systematik sämtliche Warenein- und Ausgänge nachvollziehbar und transparent zu gestalten und gleichzeitig alle Lieferanten zu identifizieren. Die Verordnung erweist sich aber als außerordentlich flexibel, so dass jedes Unternehmen selbst entscheiden kann, mit welchem System es diese Rückverfolgbarkeit umsetzt. Moderne RFID-Lösungen und ausgeklügelte Warenwirtschaftssysteme tummeln sich hier zuhauf auf dem Markt.

Der Knackpunkt: Bei fast allen Rückrufaktionen sind immer nur einzelne Chargen mit identifizierbarer Kennnummer, wie beispielsweise dem Mindesthaltbarkeitsdatum, betroffen. Baut der Händler ein detailliertes und chargengenaues System zur Rückverfolgbarkeit auf, so ist dieses zwar zu Beginn teurer, kann sich aber bereits bei der ersten Rückrufaktion auszahlen: wenn er genau weiß, wo sich die betroffenen Produkte befinden und wie er sie gezielt aus den Regalen nehmen kann. Entscheidet er sich hingegen für ein kleingestricktes und ungenaueres System, so trägt er das wirtschaftliche Risiko, im Ernstfall die Produkte in größerem Umfang zurückrufen zu müssen.

In jedem Fall müssen die betroffenen Handelsfilialen gleichzeitig das Problem an die Kunden kommunizieren. Ein souveräner Produktrückruf würde dabei von den Kunden als verlässliche Produktkommunikation geschätzt, so ein Bericht der Lebensmittelzeitung. Die Schattenseite: Wenn Produktrückrufe überhaupt öffentlich erfolgen, dann regelmäßig in unterschiedlichen Medien und grundsätzlich nur einmalig. So sei es für die Verbraucher oft Glückssache, relevante Informationen überhaupt rechtzeitig zu finden, warnt das Internetportal Produktrueckrufe.de.

Auf der Website können Unternehmen Rückrufe publizieren, ihre Produktverantwortung unter Beweis stellen und somit beim Endkunden in punkto Verbraucherfreundlichkeit punkten. So geschehen im Fall Nescafe Espresso: Die Nestle Deutschland AG teilte in einer Pressemitteilung vom 20. Mai 2010 mit, dass „aufgrund von vereinzelt auftretenden Verpackungsproblemen“ alle 100-Gramm Gläser des Produktes zurückgerufen werden. Grund seien Splitter, die aus dem Glas ins Produkt gelangen können und ersten Vermutungen zufolge auf Transporteinflüsse zurückzuführen sind.

Für die schnelle grenzüberschreitende Weitergabe von Informationen über Lebensmittel, von denen Risiken für Verbraucher ausgehen können, sorgt übrigens das europäische Schnellwarnsystem Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF).

Quellen:
http://www.lebensmittelhandel-bvl.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=77&cid=26
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,666222,00.html

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Datum: 11.06.2010 - 11:45 Uhr
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