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Fehler im Bußgeldbescheid schützt nicht unbedingt vor Strafe

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Fehler im Bußgeldbescheid schützt nicht unbedingt vor Strafe


(pressrelations) - ldorf/Frankfurt, 28. April 2010) Bei falschen Angaben in einem Bußgeldbescheid, etwa zum Tatort oder zur Person, kann es sich für den betroffenen Fahrer lohnen, dagegen anzugehen. Doch nicht längst jeder Fehler schützt vor einer Strafe. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. "Bestehen Mängel in der Bezeichnung der Person des Angeschuldigten, kommt es darauf an, ob trotz der Fehler die Identität des Betroffenen einwandfrei festgestellt werden kann", erklärt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitbetreiber des Portals.

Schwierig wird es vor allem, wenn die übrigen persönlichen Angaben zutreffend aufgeführt sind. Denn dann attestiert die Rechtsprechung, dass der Betroffene ausreichend individualisiert ist. Auch wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene bei Zustellung des Bußgeldbescheids wissen konnte, er werde wegen eines ihm bekannten Vorfalls in Anspruch genommen, wird der Bescheid als rechtswirksam angesehen.

Damit keine Verwechslungsgefahr mit anderen Delikten besteht, müssen dem Betroffenen in einem Bußgeldbescheid folgende Punkte mitgeteilt werden: die ihm zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung. Anwalt Lenhart betont: "Nur wesentliche Mängel bei dieser Abgrenzungsfunktion haben die Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids zur Folge." Mit der Angabe eines falschen Tatortes wird die Wirksamkeit zum Beispiel nicht infrage gestellt, wenn der Betroffene den Irrtum über den Tatort als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Vorgang nicht bestand. Selbst wenn erst nach Akteneinsicht zweifelsfrei feststeht, welcher Ort gemeint ist, bleibt der Bußgeldbescheid eine ausreichende Verfahrensgrundlage. "Eine Verwechslungsgefahr wird insbesondere dann nicht angenommen", ergänzt der Verkehrsstrafrechtler, "wenn der Betroffene unmittelbar nach der Tat von der Polizei angehalten und ihm sein Verkehrsverstoß mitgeteilt wurde."
Infos: www.straffrei-mobil.de





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Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.


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Datum: 28.04.2010 - 16:17 Uhr
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