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DJV wirft Dresdner Justiz versuchte Einschüchterung vor

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DJV wirft Dresdner Justiz versuchte Einschüchterung vor


(pressrelations) -
Berlin, 23.04.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Vorgehen von Dresdner Justizbehörden gegen zwei freie Journalisten als versuchte Einschüchterung kritisiert. Seit dem 1. April läuft am Amtsgericht Dresden ein Strafrechtsprozess gegen zwei freie Journalisten, die im Spiegel und bei Zeit-online über den so genannten Sachsensumpf berichtet hatten. Die Anklage zielt nicht auf den Kern der Beiträge, wie etwa die Kritik an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden, sondern auf einige Formulierungen. Darüber hinaus werden den Journalisten Tatsachenbehauptungen vorgeworfen, obwohl es sich bei den beanstandeten Passagen um Fragen handelte, die weder eine Antwort vorgaben noch suggerierten.

Konken stellte in Frage, ob die Anwendung des Strafrechts gegen die beiden Freien gerechtfertigt sei. Das repressive Vorgehen der Dresdner Justiz sei im Zusammenhang mit rund 20 weiteren Verfahren zu sehen, die die Staatsanwaltschaft gegen Journalisten eingeleitet habe. Die Vorwürfe lauteten: üble Nachrede, Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsache, Verleumdung und Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen. Nur ein einziges dieser Verfahren endete bisher mit einem Urteil. "Es ist die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten, über Korruptionsskandale kritisch und vorbehaltlos zu berichten", stellte der DJV-Vorsitzende fest. "Das gilt auch für den so genannten Sachsensumpf."

Der DJV Sachsen unterstützt die beiden freien Journalisten juristisch.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de



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Datum: 23.04.2010 - 19:17 Uhr
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