Handyvertrag mit Freiminuten
Ein Vergleich der Angebote aller Anbieter sollte zuerst erfolgen. Das müssen Sie machen, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Bei keinem Vertragspartner sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich.
(IINews) - Bei den normalen Handyverträgen wird jede verbrauchte Gesprächseinheit einzeln abgerechnet. Jeder der viel telefoniert, bezahlt damit recht viel. Ein spezieller Mobilfunktarif kommt diesen viel telefonierenden Kunden entgegen und bietet billigeres Telefonieren. Dabei handelt es sich um einen Handy-Vertrag, der eine bestimmte Zahl an Freiminuten zu einem festgelegten pauschalen Monatspreis beinhaltet.
Dazu müssen Sie aber wissen, wie lange Sie monatlich telefonieren. Mit früheren Mobilfunkrechnungen lässt sich das aber leicht feststellen. Auf diesen zurück liegenden Handyrechnungen ist die Gesprächsdauer aufgelistet. Summieren Sie diese Gesprächszeiten und Sie haben die Grundlage für einen Handyvertrag mit Freiminuten. Nehmen Sie dazu aber einige frühere Rechnungen. Vor allem um fest stellen, ob Sie jeden Monat vergleichbare Gesprächszeiten haben. Bei erheblichen Schwankungen der Sprechzeit bringt ein Mobilfunkvertrag mit Freiminuten wahrscheinlich keinen Vorteil für Sie. Die ermittelte monatliche Gesprächszeit bietet ansonsten eine echte Entscheidungshilfe. Je nach Staffelung durch den Anbieter können Sie dann entscheiden, wie viele Freiminuten Sie sich mit dem Handy-Vertrag kaufen. Ein Vertragspartner kann natürlich aufgrund der im Voraus von Ihnen und anderen Kunden gekauften Gesprächszeit besser kalkulieren. Er gibt diesen Vorteil in Form von billigen Minutenpreisen im Monatspaket an Sie weiter. Für alle die viel telefonieren mit einem gleich bleibenden moatlichen Gesprächsbedarf wird dadurch das Telefonieren günstiger. Einige Mängel findet man natürlich auch bei einem Mobilfunkvertrag mit Freiminuten: Ein Vergleich der Angebote aller Anbieter sollte zuerst erfolgen. Bei keinem Vertragspartner sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich. Das müssen Sie machen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Die nicht vertelefonierten Minuten können Sie nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum mitnehmen. Am Ende des Abrechnungszeitraums werden gelöscht alle nicht genutzen Freiminuten. Damit ist auch begründet, weshalb Ihr Gesprächsbedarf jeden Monat etwa gleich bleibens sein sollte. Dieser Mobilfunktarif würde sonst kostenintensiver, als es eine Abrechnung jedes einzelnen getätigten Telefonats wäre. Bei praktisch allen Vertragspartnern werden die im Voraus bezahlten Freiminuten nur für Telefonate in das eigene Handynetz angerechnet. Im Regelfall in das Handynetz des Anbieters und für die Gespräche ins Festnetz. Alle sonstigen Gespräche zu Mehrwertdiensten und Sonderrufnummen im Mobilfunknetz und Festnetz, so wie der Versand von SMS werden besonders abgerechnet. Sie können die bereits voraus bezahlten Freiminuten meist auch im Urlaub nicht nutzen. Außer Sie machen Urlaub im Lande und telefonieren viel.
Wenn Sie aber über die Freiminuten hinaus telefonieren, werden Ihnen die weiteren Minuten Telefonzeit meist zum kostenintensiven, Normaltarif abgerechnet. Genau wie bei allen anderen, nicht unter den Minutentarif fallende Gespräche und andere Handydienste. Eine andere Variante, die oft auch mit Freiminuten zum Vertrag bezeichnet wird, sind die begrenzten Handy Verträge Angebote aus Promotionaktionen. Für einen vorgegebenen Zeitraum bekommen Sie dabei zu einem Mobilfunkvertrag zusätzlich Freiminuten vom Anbieter umsonst. Eine Berechnung dieser Freiminuten erfolgt dann nicht. Das heißt, dass der Gebührenzähler nicht läuft, wenn man diese Freiminuten vertelefoniert. Man kann manchmal statt der Freiminuten auch kostenlose SMS auswählen.
Themen in diesem Fachartikel:
handygames
handyspiele
mobiltelefon
spielkonsole
konsolenspiele
handy
handyvertrag
handyvertraege
handytarif
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: telelino
Datum: 20.04.2010 - 19:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 191317
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Telekommunikation
Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 813 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Handyvertrag mit Freiminuten "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Petra Haas (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).