InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Handyvertrag mit Freiminuten

ID: 191317

Ein Vergleich der Angebote aller Anbieter sollte zuerst erfolgen. Das müssen Sie machen, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Bei keinem Vertragspartner sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich.

(IINews) - Bei den normalen Handyverträgen wird jede verbrauchte Gesprächseinheit einzeln abgerechnet. Jeder der viel telefoniert, bezahlt damit recht viel. Ein spezieller Mobilfunktarif kommt diesen viel telefonierenden Kunden entgegen und bietet billigeres Telefonieren. Dabei handelt es sich um einen Handy-Vertrag, der eine bestimmte Zahl an Freiminuten zu einem festgelegten pauschalen Monatspreis beinhaltet.

Dazu müssen Sie aber wissen, wie lange Sie monatlich telefonieren. Mit früheren Mobilfunkrechnungen lässt sich das aber leicht feststellen. Auf diesen zurück liegenden Handyrechnungen ist die Gesprächsdauer aufgelistet. Summieren Sie diese Gesprächszeiten und Sie haben die Grundlage für einen Handyvertrag mit Freiminuten. Nehmen Sie dazu aber einige frühere Rechnungen. Vor allem um fest stellen, ob Sie jeden Monat vergleichbare Gesprächszeiten haben. Bei erheblichen Schwankungen der Sprechzeit bringt ein Mobilfunkvertrag mit Freiminuten wahrscheinlich keinen Vorteil für Sie. Die ermittelte monatliche Gesprächszeit bietet ansonsten eine echte Entscheidungshilfe. Je nach Staffelung durch den Anbieter können Sie dann entscheiden, wie viele Freiminuten Sie sich mit dem Handy-Vertrag kaufen. Ein Vertragspartner kann natürlich aufgrund der im Voraus von Ihnen und anderen Kunden gekauften Gesprächszeit besser kalkulieren. Er gibt diesen Vorteil in Form von billigen Minutenpreisen im Monatspaket an Sie weiter. Für alle die viel telefonieren mit einem gleich bleibenden moatlichen Gesprächsbedarf wird dadurch das Telefonieren günstiger. Einige Mängel findet man natürlich auch bei einem Mobilfunkvertrag mit Freiminuten: Ein Vergleich der Angebote aller Anbieter sollte zuerst erfolgen. Bei keinem Vertragspartner sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich. Das müssen Sie machen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Die nicht vertelefonierten Minuten können Sie nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum mitnehmen. Am Ende des Abrechnungszeitraums werden gelöscht alle nicht genutzen Freiminuten. Damit ist auch begründet, weshalb Ihr Gesprächsbedarf jeden Monat etwa gleich bleibens sein sollte. Dieser Mobilfunktarif würde sonst kostenintensiver, als es eine Abrechnung jedes einzelnen getätigten Telefonats wäre. Bei praktisch allen Vertragspartnern werden die im Voraus bezahlten Freiminuten nur für Telefonate in das eigene Handynetz angerechnet. Im Regelfall in das Handynetz des Anbieters und für die Gespräche ins Festnetz. Alle sonstigen Gespräche zu Mehrwertdiensten und Sonderrufnummen im Mobilfunknetz und Festnetz, so wie der Versand von SMS werden besonders abgerechnet. Sie können die bereits voraus bezahlten Freiminuten meist auch im Urlaub nicht nutzen. Außer Sie machen Urlaub im Lande und telefonieren viel.





Wenn Sie aber über die Freiminuten hinaus telefonieren, werden Ihnen die weiteren Minuten Telefonzeit meist zum kostenintensiven, Normaltarif abgerechnet. Genau wie bei allen anderen, nicht unter den Minutentarif fallende Gespräche und andere Handydienste. Eine andere Variante, die oft auch mit Freiminuten zum Vertrag bezeichnet wird, sind die begrenzten Handy Verträge Angebote aus Promotionaktionen. Für einen vorgegebenen Zeitraum bekommen Sie dabei zu einem Mobilfunkvertrag zusätzlich Freiminuten vom Anbieter umsonst. Eine Berechnung dieser Freiminuten erfolgt dann nicht. Das heißt, dass der Gebührenzähler nicht läuft, wenn man diese Freiminuten vertelefoniert. Man kann manchmal statt der Freiminuten auch kostenlose SMS auswählen.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Internationale Experten zu Gast in Frankfurt Unterbrechung des Flugverkehrs sorgt für Aufwind bei der Nutzung von Videokonferenz- und Telepresenc
Bereitgestellt von Benutzer: telelino
Datum: 20.04.2010 - 19:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 191317
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Telekommunikation


Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 801 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Handyvertrag mit Freiminuten "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Petra Haas (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die Pauschalreise sorgt für die nötige Entspannung ...

Die erste Entscheidung, die generell auf Sie zu kommt, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub ins Auge fassen ist, wohin Sie überhaupt fahren möchten. Was Ihnen und gegebenenfalls Ihrer Familie der Urlaub letztlich bringen soll, ist die nötige Entspannun ...

Die feuchte und erfrischende Oase im eigenen Garten! ...

In allen Fähigkeiten beweist uns die strahlende Sonne jetzt, wie heiß sie wirklich scheinen kann, nachdem der Sommer schon längst begonnen hat. Und wenn man sich dann in den eigenen Swimmingpool zurück ziehen kann, ist man wirklich glücklich. Di ...

Was ist eine Natursteinheizung? ...

Die Heiztechnik erfuhr in den 1950-ern eine revolutionierende Neuerung mit der Zentralheizung, bei der Wohnungen und Häuser von einer einzigen Stelle aus beheizt wurden. Die Brennstoffe Öl und Gas, die eine gute Alternative darstellen, ermöglichte ...

Alle Meldungen von Petra Haas



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.250
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 48


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.