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VCD fordert ein Bundesmobilitätsgesetz - und präsentiert einen Vorschlag

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(ots) - Das geltende Verkehrsrecht ist veraltet, die Verkehrswende steht im Stau. Auf einer digitalen Konferenz legt der VCD einen Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz vor. Prominente Vertreter*innen der Parteien diskutieren über Chancen, Notwendigkeit und Umsetzung. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des VCD stützt die Forderung.

Die Verkehrswende lässt auf sich warten, dabei wird sie immer dringlicher. Ein neuer institutioneller Rahmen soll dafür sorgen, den Verkehr von Morgen umwelt- und sozialverträglich zu gestalten. Das fordert der ökologische Verkehrsclub VCD, der heute auf seiner Online-Konferenz "Deutschland braucht ein Bundesmobilitätsgesetz - jetzt!" einen konkreten Regelungsvorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz vorstellt. Wie dieses Gesetz, das erstmals alle Verkehrsträger gleichberechtigt in den Blick nimmt, gestaltet werden kann, darüber diskutiert eine hochkarätig besetzte Runde von Vertreter*innen der Bundestagsparteien.

"Bisher fehlt der Verkehrspolitik ein Kompass, auch deshalb warten wir vergeblich auf Fortschritte beim Klimaschutz", erklärt Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, zum Auftakt der Konferenz. "Verkehr wird bislang nicht als Ganzes gesehen und deshalb auch nicht als Ganzes geplant. Wegen der langen Planungs- und Bauzeiten, beispielsweise für Schienenwege, die teilweise mehr als 20 Jahre betragen, muss das Gesetz in der kommenden Legislaturperiode beschlossen werden. Ohne das Bundesmobilitätsgesetz wird es kaum möglich sein, die gerade beschlossene Verschärfung der Klimaschutzziele für den Verkehr umzusetzen."

Ziele und Inhalte eines Bundesmobilitätsgesetzes stellen Dr. Axel Friedrich und Dr. Jan Werner vor. Beide begleiten das Projekt als Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des VCD fachlich und juristisch. Der vorgelegte Regelungsvorschlag formuliert Leitziele für die Zukunft der Mobilität aus ökologischer, sozialer und kultureller Perspektive und macht Vorgaben für eine zielorientierte Verkehrsplanung, die die Entwicklung des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zum Gegenstand hat. Der Regelungsvorschlag verpflichtet den Bund, die Bundesländer und die Kommunen zur Zusammenarbeit über alle Verkehrsmittel hinweg: Bus, Bahn, Fahrrad, Auto und das Zufußgehen sind dabei gleichberechtigt. Auf diese Weise werden Verkehrsplanungen und Verkehrsinvestitionen an gesellschaftlichen Zielen ausgerichtet. Bisher orientieren sich Planungs- und Investitionsentscheidungen häufig an veralteten Verkehrsprognosen und oftmals verzerrten Nutzen-Kosten-Analysen.





Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, begrüßt die VCD-Initiative: "Der Verkehrssektor ist das Sorgenkind der Umwelt- und Klimapolitik. Ein wichtiger Hebel für mehr Umwelt- und Klimaschutz in diesem Bereich ist die Verkehrsplanung und -infrastruktur. Hier müssen aufgrund der langen Vorlaufzeiten bereits heute die richtigen Weichen gestellt werden, damit Veränderungen auch rechtzeitig wirken. Ich freue mich daher, dass der VCD mit seinem Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz, das den gesetzlichen Rahmen für ein umweltfreundliches Mobilitätssystem bildet, ein neues Kapitel für die dringend benötigte Verkehrswende aufschlägt."

Ein vom VCD in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Regelungsvorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes und Prof. Dr. Urs Kramer stellen in ihrem Gutachten fest, dass der Bund über die Gesetzgebungskompetenz verfügt, Verkehr und Mobilität unter Einschluss aller Verkehrsträger und Verkehrswege zu regeln und sie an Umweltzielen auszurichten.

An der anschließenden Diskussion nehmen teil: der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans, die Bundesvorsitzende der Linken Susanne Hennig-Wellsow, die Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Ursula Heinen-Esser (CDU), der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag Daniela Kluckert (FDP).

Die Forderung, mit einem Bundesmobilitätsgesetz die rechtliche Grundlage für eine integrierte Verkehrspolitik zu schaffen, sei ein Gebot der Vernunft, sagt Dr. Axel Friedrich vom wissenschaftlichen Beirat des VCD. "Wie auch immer die Bundestagswahl ausgeht, das Vorhaben gehört in die Koalitionsvereinbarung der nächsten Regierung: Mit dem Ziel, die Mobilität von Morgen zu sichern."

Das Projekt Bundesmobilitätsgesetz wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Mehr Informationen zum Bundesmobilitätsgesetz unter: https://www.vcd.org/bundesmobilitaetsgesetz/

Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Seit 1986 kämpft der VCD für ein gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander aller Menschen auf der Straße - egal, ob sie zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Dafür arbeitet er vor Ort mit zwölf Landesverbänden und rund 140 Kreisverbänden und Ortsgruppen, bundesweit und europaweit vernetzt. Rund 55.000 Mitglieder, Spender und Aktivistinnen unterstützen die Arbeit des VCD für eine zukunftsfähige Mobilität.

Pressekontakt:

Franziska Fischer, Anne Fröhlich, Magdalena Reiner - VCD-Pressestelle - 030/280351-12 - presse(at)vcd.org - www.vcd.org - Twitter: (at)VCDeV

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Datum: 26.05.2021 - 12:10 Uhr
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