E-Mobilität: Beschilderung schließt oft kleine und leichte E-Fahrzeuge vonöffentlichen Ladestationen aus! VCD fordert diskriminierungsfreies Angebot
(ots) - Die E-Mobilität in Deutschland krankt nicht nur an zu wenigen erschwinglichen Modellen, sondern auch an fehlenden Lademöglichkeiten. Und viele der vorhandenen Ladesäulen dürfen manche E-Fahrzeuge gar nicht nutzen - nämlich ausgerechnet jene kleinen und leichten E-Mobile, die besonders umweltschonend sind, aber nicht über ein E-Kennzeichen verfügen. Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, fordert eine klare und diskriminierungsfreie Kennzeichnung der öffentlichen Ladeinfrastruktur.
Blockierte Ladesäulen und zugeparkte Stellflächen sind für E-Fahrzeug-Nutzer ein tägliches Ärgernis. Damit Falschparken geahndet werden kann, müssen die Stellflächen an den Säulen verkehrsrechtlich sauber gekennzeichnet sein - und hier liegt einiges im Argen. Denn die Beschilderung ist oft widersprüchlich und schließt sogar viele E-Fahrzeuge aus. Ganz gegen ihren Zweck.
Das Problem: Zusatzzeichen wie das im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffene Symbolbild"Auto mit Stecker"gelten nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Elektrische Fahrzeuge der Klasse L6e (https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse_L6e) - bestimmte E-Roller und leichte E-Mobile - haben oft kein E-Kennzeichen und sind somit von der Nutzung dieser Ladepunkte ausgeschlossen. Michael-Müller Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, kritisiert:"Diese Praxis benachteiligt ausgerechnet eine wachsende Gruppe besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge, die sogenannten Feinmobile. Und das steht im Widerspruch zum Klimaschutz und zur Verkehrswende."
Die Beschilderungs-Praxis an Ladestationen müsse sich ändern, damit alle Elektrofahrzeuge Zugang erhielten, so Müller-Görnert:"Statt des Zusatzzeichens Auto mit Stecker empfehlen wir das Zusatzzeichen 1050-32 für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs - das erlaubt es allen Elektrofahrzeugen, unabhängig vom Kennzeichen, beim Laden zu parken; Fahrzeuge ohne E-Antrieb schließt es hingegen aus."
Müller-Görnert ruft die zuständigen Behörden auf, ihre Beschilderung an öffentlichen Ladestationen zu überprüfen und so anzupassen, dass eine diskriminierungsfreie Nutzung für alle E-Fahrzeuge möglich wird."Das würde die bestehende Ladeinfrastruktur besser nutzbar machen und so nicht nur die Elektromobilität fördern, sondern auch den Klimaschutz voranbringen."
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Datum: 27.12.2024 - 12:11 Uhr
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