Gesetzliche Regelungen zur Kautionszahlung
Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter
(IINews) - Wer eine neue Wohnung mietet, muss die Kosten für eine Kaution kalkulieren, obwohl er gesetzlich nicht zu einer Zahlung verpflichtet ist. Ist die Summe im Mietvertrag festgelegt, kann sie trotz gegenteiliger Vereinbarung in Raten gezahlt werden. Hierfür haben Mieter laut Gesetzgeber bis zu drei Monate Zeit. Bei Kündigung des Mietvertrags darf die Kaution in vollem Umfang zurückverlangt werden. Dies gilt aber nur, wenn keine Forderungen an den Vermieter mehr bestehen. Das Immobilienportal www.myimmo.de erklärt, welche Regelungen weiterhin gelten.
Sinn und Zweck der Kautionszahlung ist die finanzielle Sicherheit für den Vermieter. Sollten beim Auszug des Mieters noch Forderungen offen sein, darf ein Teil oder die ganze Summe einbehalten werden. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/mietvertrag) festgehalten werden. Weigert sich der neue Mieter zur Zahlung, muss die Summe gerichtlich erstritten werden. Das Mietverhältnis selbst darf hingegen nicht fristlos gekündigt werden. Auch ist eine Erhöhung der Miete bei ausbleibender Kautionszahlung nicht erlaubt.
Die Kaution selbst geht nicht in den Besitz des Vermieters über. Daher besteht der Gesetzgeber auf die Einzahlung auf ein getrenntes Konto. Die daraus hervorgehenden Zinsen müssen am Ende des Mietverhältnisses ebenfalls an den Mieter zurückgehen. Während der Vertragszeit darf sich der Mieter jederzeit über Höhe und Verbleib der Kaution erkundigen. Kommt es zur Kündigung, hat der Vermieter Zeit zur Überprüfung seiner Ansprüche. Eine Frist zur Rückerstattung der Kaution gibt es nicht. Ausstehende Forderungen betreffen zum Beispiel die Betriebskostenabrechnung, unterlassene Reparaturarbeiten oder verursachte Schäden an der Mietsache.
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http://news.myimmo.de/kaution/5116.html
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Datum: 06.04.2010 - 15:57 Uhr
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