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ETL ADHOGA Branchenexperte Erich Nagl: Weiße Kassen lohnen sich! 75 % Finanzhilfe ist ein fairer Deal der Politik für Gastronomen und Hoteliers

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(ots) -
- Positive Signale für Hotels und Gastronomen sowie alle Betriebe, die temporär schließen müssen: Umsätze aus Take-Away, die diesen Monat getätigt werden, sollen nicht in Abzug gebracht werden. - Bund stellt laut aktueller Beschlussvorlage Finanzhilfen von bis zu 10 Mrd. Euro zur Verfügung.

In der Bundesregierung gibt es nach Worten von Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Einigung über die Details bei der Umsetzung der November-Hilfen für von den Einschränkungen betroffene Wirtschaftsbranchen wie die Gastronomie sowie alle Unternehmen, die temporär schließen müssen. Die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie sollen nicht auf die Entschädigungsleistungen angerechnet werden. Seit November müssen betroffene Betriebe für einen Monat schließen. Selbstständige und Unternehmer, die vom "Lockdown light" betroffen sind, werden anders als im Frühjahr mit bis zu 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes entschädigt werden. Laut Beschlussvorlage erhalten alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Form einer einmaligen Kostenpauschale. Hotels werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.

Erich Nagl, Vorstandsmitglied der Steuerberatungsgesellschaft ETL ADHOGA ist Branchenexperte und arbeitet mit vielen Hoteliers und Gastronomen zusammen: "Der neue Lockdown für die Hotellerie und Gastronomie ist natürlich eine Katastrophe für viele", erklärt Erich Nagl. Das Angebot der Politik, die ausfallenden Umsätze der Gastronomen im Lockdown im November zu 70 bzw. 75 Prozent zu entschädigen ist "sehr fair". "Bei den meisten Betrieben wäre der Umsatz wahrscheinlich ohnehin niedriger gewesen, hätten sie weiter geöffnet. Laut einer aktuellen Beschlussvorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können auch Gastronomen die Corona-Finanzhilfe beantragen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen und damit weiterhin eigenen, wenn auch geringeren Umsatz generieren. Nach aktuellen Informationen sollen die Erlöse dann mit anderen staatlichen Hilfsgeldern zusammengerechnet werden. "Die Lücke, die dann bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes bleibt, wird aus dem neuen Programm erstattet", so Erich Nagl.





Insgesamt stellt der Bund für die Finanzhilfen ein Finanzvolumen von bis zur 10 Milliarden Euro zur Verfügung.

Interviewwünsche und weitere aktuelle Informationen richten Sie bitte an:

Erich Nagl, ETL ADHOGA Branchenexperte für Hoteliers und Gastronomen: Tel. 030-22641111, E-Mail: mailto:erich.nagl(at)etl.de

Pressekontakt:

Danyal Alaybeyoglu, Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG |
Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin Tel. +49 30 2264 0230 |
mailto:danyal.alaybeyoglu(at)etl.de

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Datum: 05.11.2020 - 11:15 Uhr
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