Grundgesetzänderung für Erhalt der Jobcenter
ID: 182939
(dts) - In Berlin haben sich Vertreter von Union, FDP und SPD zu einer Grundgesetzänderung geeinigt, die den Erhalt der Jobcenter gewährleistet. Das teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) heute mit. Damit werden die langjährigen Unstimmigkeiten um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beigelegt und Langzeitarbeitslose werden weiterhin in den Jobcentern betreut. Nachdem elf Landkreise Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaften zwischen den Kommunen und der Bundesagentur gegen das Grundgesetz verstößt.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.03.2010 - 19:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 182939
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Berlin
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 93 mal aufgerufen.