DSGVO-Falle: Viele Gastronomen verstoßen mit Sammlung von Gästedaten gegen Datenschutz
Digitalisierungs-Experte warnt Gastronomen vor leichtfertigem analogem Umgang / Digitale Prozesse bringen mehr Sicherheit
München, 15. Juni 2020. In elf von 16 Bundesländern gilt seit Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben eine Registrierungspflicht der Gäste. Problem dabei: Die erhobenen Daten sind oft frei einsehbar, ein grober Verstoß gegen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung. Besuchsdatum, Name und Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum sollen dabei helfen, mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen. „Aktuell scheint es, dass es die Diskussionen zum Datenschutz in den vergangenen Jahren nie gegeben hat. Zu sorglos erfolgt der Umgang seitens der Restaurants mit diesem sensiblen Thema“, warnt Felix Schönfelder, Geschäftsführer der Socialwave GmbH. Das auf Marketinglösungen für Gastronomiebetriebe spezialisierte Unternehmen rät Restaurants und Bars zu digitalen Lösungen, weil damit mehr Sicherheit in Zusammenhang mit der DSGVO gegeben ist.
(IINews) - Der neue Alltag stellt die Gastronomen aktuell vor große Herausforderungen. Die Auflagen etwa in Bayern, Baden-Württemberg, oder Hessen erschweren einen reibungslosen Ablauf. „Zwar sorgt der wieder aufgenommene Betrieb für Erleichterung. Aber nach Gesprächen mit Münchner Gastronomen ist zu hören, dass viele Gäste ihre Daten nur widerwillig angeben. Grund sind die Sorgen über eine ungewollte Nutzung“, erklärt Schönfelder. Sind der bereitgestellte Stift zum Ausfüllen des Datenblattes und das Dokument selbst bereits ein potentielles Corona-Infektionsmedium, sieht er die häufig offen liegenden Informationen kritisch. „Die Bedenken der Gäste, personenbezogene Angaben zu machen, sind unter diesen Aspekten absolut nachvollziehbar. Hier liegt es an den Restaurants, sensibler mit den Daten umzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.“ So sei es dringend erforderlich, die ausgefüllten Listen anschließend unter Verschluss zu halten, um sie vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Denn die Informationen werden üblicherweise erst nach vier Wochen gelöscht. Viele Gastronomen hätten jedoch keinen klar definierten Prozess, wie ihn die DSGVO gerade vorsieht.
Verstöße gegen Rechtsvorschriften – Nachjustierung erforderlich
Die Erhebung von Daten mit Papier und Stift ist nicht nur alles andere als ein gut durchdachtes Konzept, sondern auch ein grober Verstoß gegen bestehende Verordnungen. „Diese Sammlung ohne klares Löschkonzept und geschultes Personal widerspricht der DSGVO komplett. Hier müssen die Restaurants und Bars unbedingt nachjustieren, um Klagen von Kunden zu vermeiden“, fordert Schönfelder. Zwar sei diese Lösung von Seiten der einzelnen Bundesländer aktuell noch geduldet, da sie kurzfristig umzusetzen gewesen sei. Aber hier müsse die Regierung aufgrund der Missachtung von Rechtsvorschriften in Zukunft unbedingt eingreifen, so die Meinung des Experten.
QR-Code und Online-Reservierungen als digitale Lösung
Um den Wirten den Aufwand sowie bevorstehende Abmahnungen aufgrund der Rechtsverstöße von Gästen zu ersparen, empfiehlt Socialwave Kunden-Daten auf eingerichteten Datenbanken zu registrieren. Plakate am Eingangsbereich eines Lokals weisen auf diese Option hin, Gäste können sich daraufhin per QR-Code oder WLAN-Login registrieren und so bequem ihre Daten DSGVO-gemäß hinterlassen. Im Anschluss speichert das Unternehmen diese Angaben in einer eigenen Datenbank. Wird ein Betrieb durch das zuständige Gesundheitsamt aufgefordert, die Kontaktdaten der Gäste wegen einer nachgewiesenen Corona-Information weiterzugeben, können die Daten entweder als Excel-Datei exportiert oder per Mail als Export bei Socialwave angefordert werden. Zudem beschleunigen und erleichtern bereits vorab getätigte Reservierungen den Restaurantbesuch. Auch Löschfristen lassen sich so richtig umsetzen. Um die Corona-Auflagen in Bezug auf die DSGVO zu erfüllen, empfiehlt Socialwave seinen Kunden die Einbindung eines kostenlosen Online-Tools, bei dem die Daten schon im Voraus erfasst werden können. „Bezogen auf die DSGVO-konforme Datenerfassung ist die virtuelle Tischbuchung ideal. Denn sie ist weitaus weniger problematisch als die Registrierung direkt vor Ort“, erklärt Schönfelder.
Mehr Informationen unter https://kontaktregistrierung.social-wave.de/
Themen in diesem Fachartikel:
socialwave
wlan
marketing
hotspots
restaurants
gastronomie
bewertungen
sichtbarkeit
bewertungsmanagement
datenschutz
corona
registrierung
gaesteliste
dsgvo
digitalisierung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Mit dem WLAN Marketing Paket von Socialwave werden Inhaber mit einem stationärem Geschäftsmodell – etwa Gastronomen, Therapeuten oder Einzelhändler – in die Lage versetzt, ihren Kunden kostenfreies Internet zur Verfügung zu stellen und über diese WLAN-Infrastruktur gleichzeitig effektives Marketing zu betreiben. Ob Facebook Likes, Location Check-Ins für einen stärkeren Online-Auftritt, mehr Online-Sichtbarkeit durch positive Google-Bewertungen oder mehr Kundeninteraktionen durch Pop-Ups und E-Mail-Marketing: Das WLAN Marketing Paket von Socialwave macht es möglich. Weitere Informationen unter https://social-wave.de/
Socialwave GmbH
Ansprechpartner: Moritz Meister
Dachauer Str. 192
D-80992 München
tel: +49 89 21546472
e-mail: moritz.meister(at)social-wave.com
internet: https://social-wave.de/
SCRIVO Public Relations
Ansprechpartner: Tristan Thaller
Elvirastraße 4, Rgb.
D-80636 München
tel: +49 89 45 23 508 15
e-mail: tristan.thaller(at)scrivo-pr.de
internet: https://www.scrivo-pr.de
Datum: 15.06.2020 - 12:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1823207
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tristan Thaller
Stadt:
München
Telefon: +49892350815
Kategorie:
Hotel & Gaststätten
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 671 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"DSGVO-Falle: Viele Gastronomen verstoßen mit Sammlung von Gästedaten gegen Datenschutz
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SCRIVO Public Relations (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).