Kulante Standzeiten-Regelung für alle Busse aufgrund des Corona-Virus
Dittmeier erreicht Vereinbarung mit Versicherern, um Busse ab sofort weitgehend von den Kfz-Versicherungskosten zu befreien
(LifePR) - rsichern, eine Regelung erreicht, dass auch ohne amtliche Abmeldung Busse ab sofort von den Kfz-Versicherungskosten weitgehend befreit sind. ?Damit reagieren wir auf die Situation, dass aktuell viele Busbetriebe versuchen, bei der Kfz-Zulassungsstelle ihre Busse abzumelden, um dort auf verschlossene Türen zu stoßen?, erläutert Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH für Omnibusunternehmen.
Die wichtigsten Punkte der Regelung:
Sofern möglich, sollten Busse ab dem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr eingesetzt werden können, amtlich stillgelegt werden. Bei Reisebussen kommt neben der Einsparung der Versicherung noch die Ersparnis bei der Kfz-Steuer hinzu.
Falls eine amtliche Abmeldung nicht mehr möglich ist, weil z.B. die Zulassungsstelle geschlossen ist, reicht eine Nachricht per Mail/Fax mit den ruhenden Fahrzeugen und dem Zeitpunkt, ab wann die Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können. Diese Fahrzeuge gelten dann als intern stillgelegt.
Die Regelung für Beitragsgutschriften OHNE amtliche Abmeldung gilt je Versicherung etwas verändert.
Sowohl amtlich als auch intern stillgelegte Busse erhalten für die Dauer der Standzeit eine Ruheversicherung, so dass diese gegen die wichtigsten Risiken versichert gelten.
Allen Nicht-Kunden rät Dittmeier:
Zeigt sich die Versicherung nicht kulant, dann sollten sie sich bei ihren Verhandlungen auf die Dittmeier-Regelung beziehen. Damit sollten sie Erfolg haben. Gegebenenfalls hilft ihnen Dittmeier bei der Durchsetzung. Herr Dittmeier ergänzt: ?Es ist uns klar, dass das hier nur ein kleiner Baustein in dem fürchterlichen Schlamassel ist, in dem die Busbranche steckt. Wir stehen zu den Busunternehmen, gemeinsam packen wir das! Wir senden allen die allerbesten Wünsche."
Weitere Informationen erhalten Busbetriebe bei: Marco Schmitt, Telefon: 0931-980070-19, marco.schmitt_at_dittmeier.de
Über die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH
Der Spezial-Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen mit Sitz in Würzburg ist seit 1989 als unabhängiger Versicherungsexperte für die Busbranche tätig. 51 Mitarbeiter/-innen betreuen über 900 Busunternehmen mit mehr als 10.000 Bussen.
Dittmeier bietet dank seiner Marktposition und Durchsetzungskraft gegenüber den großen deutschen Versicherern dauerhaft günstige Prämien, außerdem Schadensmanagement, Unfall-Analysen, unabhängige Beratung, umfangreiche Zusatzleistungen und die branchenweit einmalige Omnibusbetrieb-Komplett-Versicherung.
Dittmeier wird von vielen Landesverbänden des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) empfohlen.
Über die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH
Der Spezial-Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen mit Sitz in Würzburg ist seit 1989 als unabhängiger Versicherungsexperte für die Busbranche tätig. 51 Mitarbeiter/-innen betreuen über 900 Busunternehmen mit mehr als 10.000 Bussen.
Dittmeier bietet dank seiner Marktposition und Durchsetzungskraft gegenüber den großen deutschen Versicherern dauerhaft günstige Prämien, außerdem Schadensmanagement, Unfall-Analysen, unabhängige Beratung, umfangreiche Zusatzleistungen und die branchenweit einmalige Omnibusbetrieb-Komplett-Versicherung.
Dittmeier wird von vielen Landesverbänden des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) empfohlen.
Datum: 20.03.2020 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1802455
Anzahl Zeichen: 2907
Kontakt-Informationen:
Stadt:
.03.2020 (lifePR) - Die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH - Spezial-Versicherungsmakler für Omnibus
Kategorie:
Finanzen
Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kulante Standzeiten-Regelung für alle Busse aufgrund des Corona-Virus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dittmeier GmbH Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).