Tillmann/Müller: Stärkung des Rechtsrahmens für Verbriefungen
(ots) - Höhere Eigenkapitalanforderungen für von Banken
erworbene Verbriefungen
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402
und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung
(EU) 575/2013 abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Sepp Müller:
"In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass von undurchsichtigen
Verbriefungen Risiken für die Finanzstabilität ausgehen können. Wir
erhöhen daher Sorgfaltspflichten für Investoren,
Selbstbehaltsanforderungen für Originatoren, Sponsoren oder
ursprüngliche Darlehensgeber sowie Transparenzpflichten. Dadurch sind
Investoren zukünftig besser in der Lage, die Risiken einer
Verbriefung einzuschätzen. Ebenfalls erhöhen wir die
Eigenkapitalanforderungen bei Banken für Verbriefungen.
Gleichzeitig stärken wir aber auch den Verbriefungsmarkt, indem
wir einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen
definieren. Dies dient der Diversifizierung der Finanzierungsquellen
und einer breiteren Risikostreuung, da Banken so die Risiken
bestimmter Forderungen an andere Institute oder Langzeitinvestoren
übertragen können. Dadurch soll bei Banken Kapital frei werden, damit
sie neue Kredite insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen
vergeben können.
Die notwendigen Anpassungen im deutschen Recht nehmen wir mit dem
heutigen Gesetzesbeschluss vor. Damit können die europäischen
Vorgaben ab 1. Januar 2019 angewandt werden."
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Datum: 07.11.2018 - 13:15 Uhr
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