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BGH: Internet-Konten sind vererbbar

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ARAG Experten zum Nachlass im Internet und in sozialen Medien


(IINews) - Ein 15-jähriges Mädchen stirbt und die Eltern dürfen nicht auf sein Facebook-Konto zugreifen. Das hatte das Kammergericht Berlin im vergangenen Jahr entschieden. Die Entscheidung sorgte für Verwirrung. Nun haben die höchsten deutschen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil korrigiert - mit weitreichenden Konsequenzen (Az.: Az. III ZR 183/17). ARAG Experten sagen Ihnen, wie Sie Ihr digitales Erbe am besten ordnen.



Das BGH-Urteil

Private Daten im Internet wie ein Facebook-Konto fallen nach dem Tod des Nutzers grundsätzlich an seine Erben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden. Bei Briefen und Tagebüchern sei das ganz üblich, betonte der Vorsitzende Richter. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Mit dem Urteil bekommen die Eltern eines toten Mädchens nach langem Rechtsstreit Zugang zum Facebook-Konto ihrer Tochter. Facebook hält die Inhalte seit fünfeinhalb Jahren unter Verschluss. Jetzt muss der US-Konzern den Eltern als Erben Einblick gewähren. Das Mädchen war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Ob es ein Unglück war oder ein Suizid, ist bis heute nicht geklärt. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Chat-Nachrichten auf der Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen. Bedeutung hat das Urteil aber nicht nur für Facebook, sondern auch für ganz reguläre E-Mail-Konten. Damit soll laut ARAG Experten gesichert werden, dass Erben an die E-Mail-Konten des Verstorbenen herankommen können.



So regeln Sie Ihren eigenen digitalen Nachlass

Wenn Sie ein Testament machen, sollten Sie nicht nur Verfügungen über Geld, Wertgegenstände und Immobilien treffen, sondern am besten auch Ihren digitalen Nachlass ordnen. Dann erleben die Erben keine Überraschungen - beispielsweise mit Verträgen für Online-Dienste, die weiterlaufen und bezahlt werden müssen. Dabei wäre ein erster vernünftiger Schritt, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu benennen, die sich - analog zum Nachlassverwalter auf Facebook - kümmern sollen. Überlegen Sie, was mit Ihrem E-Mail-Postfach, dem Facebook-Profil oder Ihrer digitalen Fotosammlung passieren soll. Alles löschen? Welche Verträge sollen weiterbestehen, welche gekündigt werden? Dafür müssen diese erst einmal gefunden werden. Daher befähigen Sie am besten die Ihnen vertrauten Menschen, in Ihrem Sinne zu handeln. Indem Sie besprechen, was zu tun ist und indem Sie ihnen Passwörter zugänglich machen. Oder zumindest mitteilen, wo Sie diese hinterlegt haben.







Passwörter sinnvoll hinterlegen

Passwörter in einem Safe oder Bankschließfach deponiert, lassen sich übrigens einfacher ändern, als wenn Sie bei einem Notar lagern. Denkbar wäre auch ein verschlüsselter USB-Stick oder ein Passwort-Manager, mit dem Sie Ihre Codewörter verwalten können. Vielleicht ist Ihnen wohler, einen Rechtsanwalt oder Notar insgesamt mit der Verwaltung Ihrer Daten zu bevollmächtigen, da diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Diese Tätigkeit ist allerdings gebührenpflichtig.



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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/


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Datum: 13.07.2018 - 12:45 Uhr
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